Ad hoc: Sixt SE beschließt Rückerwerb eigener Aktien im Gegenwert von bis zu 50 Mio. Euro
Dienstag, 15.03.2016 07:25 von DGAP
Sixt SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
15.03.2016 07:19
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Pullach, 15. März 2016 - Der Vorstand der Sixt SE hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, über die Börse eigene auf den Inhaber lautende
Stamm- und Vorzugsaktien im Gegenwert von insgesamt bis zu 50 Mio. Euro
(ohne Erwerbsnebenkosten) zu erwerben. Der Aktienrückkauf erfolgt zum Zweck
der Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung der
erworbenen Aktien. Er soll ab dem 16. März 2016 (frühester möglicher
Erwerbszeitpunkt) beginnen und spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember
2016 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) abgeschlossen sein.
Die Aufteilung des Rückkaufs auf Stamm- und Vorzugsaktien wird sich nach
der Verfügbarkeit der jeweiligen Aktiengattung im Börsenhandel richten. Bei
Zugrundelegung des jeweiligen Schlusskurses der Stamm- bzw. Vorzugsaktien
im Xetra-Handel vom 14. März 2016 sowie einem unterstellten Rückerwerb von
Stamm- und Vorzugsaktien im Verhältnis der durchschnittlichen
Handelsvolumina der beiden Aktiengattungen im Xetra-Handel in den
vorangegangenen drei Monaten entspräche das geplante Rückkaufvolumen von 50
Mio. Euro einem Rückerwerb von insgesamt rund 1,2 Mio. Aktien, davon rund
700.000 Stammaktien und rund 500.000 Vorzugsaktien. Dies entspricht rund
2,5 % des Grundkapitals der Sixt SE.
Die Abwicklung des Aktienrückkaufs soll in Übereinstimmung mit den sog.
Safe-Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung
mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 bzw. ab dem 3. Juli 2016 gemäß den
maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 erfolgen.
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