Ad hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft stattgegeben

Donnerstag, 08.04.2021 14:00 von

DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft stattgegeben 08.04.2021 / 13:57 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wurde heute bekannt gegeben, dass dem Billigkeitsantrag nach § 163 AO stattgegeben wurde. Zusammen mit dieser Benachrichtigung wurden der Gesellschaft ein Bescheid über den geänderten Gewerbesteuermessbetrag wie auch ein Bescheid über die geänderte Körperschaftsteuer (nebst Solidaritätszuschlag) übermittelt. Die Unterlagen werden einer abschließenden Prüfung durch die steuerlichen Berater unterzogen, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die Finanzverwaltung dem Billigkeitsantrag der Gesellschaft im vollen Umfang angeschlossen hat. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Mitteilungen vom 29. Oktober 2020 sowie 29. März 2021 verwiesen.

08.04.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Breite Straße 34
40213 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211-13840-254
Fax: 0211-13840-842
E-Mail: investor.relations@ls-d.de
Internet: www.ls-d.de
ISIN: DE0006459324
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