Ad hoc: Fürstenberg Capital II GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und potentielle Rückzahlung

Donnerstag, 27.08.2020 13:30 von

DGAP-Ad-hoc: Fürstenberg Capital II GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges Fürstenberg Capital II GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und potentielle Rückzahlung 27.08.2020 / 13:24 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR
Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und potentielle Rückzahlung der von der Fürstenberg Capital II GmbH (Emittentin) begebenen Capital Notes (ISIN DE000A0EUBN9, Common Code 021983110, Dutch Security Code (Fonds Code) 15379, notiert an der Börse Euronext Amsterdam - Official Segment) (Capital Notes) unter dem Nennbetrag  
Heute, am 27. August 2020, hat die Emittentin aufgrund der Veröffentlichung des Konzernzwischenberichts zum 30. Juni 2020 der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB) erfahren, dass  
  • die NORD/LB zum jetzigen Zeitpunkt erwartet, dass der NORD/LB Konzern das Geschäftsjahr 2020 mit einem negativen Ergebnis abschließen wird; und
 
  • die NORD/LB beabsichtigt, den zwischen der NORD/LB und der Emittentin geschlossenen Beteiligungsvertrag vom 20. Mai 2005 (Beteiligungsvertrag) nach Erhalt der erforderlichen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragsgemäß zu kündigen.
 
Mögliche Folgen für Inhaber von Capital Notes:
Die Emissionsbedingungen der Capital Notes sehen vor, dass Zahlungen auf die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält. Soweit die Emittentin keine Zahlungen aus dem Beteiligungsvertrag erhält, ist die Emittentin nicht verpflichtet, Zahlungen auf die Capital Notes zu leisten.  
Aufgrund von Verlustbeteiligungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Beteiligungsvertrags wurde der handelsrechtliche Buchwert der stillen Einlage der Emittentin in der Vergangenheit herabgesetzt, zuletzt auf EUR 150.509.777,70 in der Bilanz der NORD/LB (Einzelabschluss) für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr. Nach den Bestimmungen des Beteiligungsvertrags sind Gewinnbeteiligungen der Emittentin für das laufende Geschäftsjahr und nachfolgende Geschäftsjahre der NORD/LB ausgeschlossen, solange der Buchwert der stillen Einlage nicht vollständig wieder gutgeschrieben wurde. Im gleichen Umfang werden auch Zinszahlungen auf die Capital Notes entfallen.  
Ein negatives Ergebnis im Einzelabschluss der NORD/LB für das Geschäftsjahr 2020 könnte sich folglich nachteilig auf die Zahlungsansprüche der Emittentin aus dem Beteiligungsvertrag auswirken, insbesondere könnte die Wiederhochschreibung des Buchwerts der stillen Einlage und damit auch die Zahlung einer Gewinnbeteiligung in Bezug auf das Geschäftsjahr 2020 ausgeschlossen sein, und die stille Einlage der Emittentin könnte zudem an dem erwarteten Bilanzverlust durch eine weitere Herabsetzung ihres Buchwerts teilnehmen.  
Sofern die notwendige Zustimmung der Aufsicht zur Beendigung des Beteiligungsvertrags erteilt wird, hat die NORD/LB gemäß dem Beteiligungsvertrag das Recht, den Vertrag aus aufsichtsrechtlichen oder steuerlichen Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Jahren zu kündigen, unabhängig davon, ob der Buchwert der stillen Einlage nach einer Verlustteilnahme vollständig wieder gutgeschrieben wurde oder nicht. Die Entscheidung über die Kündigung des Beteiligungsvertrags liegt im alleinigen Ermessen der NORD/LB.  
Entscheidet die NORD/LB, den Beteiligungsvertrag zu kündigen und zahlt sie die stille Einlage an die Emittentin zurück, wird die Emittentin den Rückzahlungsbetrag der stillen Einlage verwenden, um die Capital Notes am Rückzahlungstag der stillen Einlage zurückzuzahlen. Die Höhe des Rückzahlungsbetrags der stillen Einlage wird davon abhängen, ob der Buchwert der stillen Einlage zu dem nach den Bestimmungen des Beteiligungsvertrags maßgeblichen Zeitpunkt vollständig wieder gutgeschrieben wurde oder nicht. Im Fall einer vollständigen Wiedergutschrift erfolgt die Rückzahlung der stillen Einlage zu ihrem wiederhochgeschriebenen Einlagenennbetrag, andernfalls wird der Rückzahlungsbetrag der stillen Einlage dem betreffenden herabgeschriebenen Buchwert der stillen Einlage entsprechen. Dieser Buchwert der stillen Einlage wird von der Geschäftsentwicklung der NORD/LB abhängen und kann höher oder niedriger sein als der Buchwert der stillen Einlage zum 31. Dezember 2019. Da der Rückzahlungsbetrag der Capital Notes abhängig von der Höhe des Rückzahlungsbetrags der stillen Einlage ist, könnte der Rückzahlungsbetrag je Capital Note den Nennbetrag der Capital Note unterschreiten.  
Diese Mitteilung ist in deutscher Sprache abgefasst und mit einer Übersetzung in die englische Sprache versehen. Der deutsche Wortlaut ist allein rechtsverbindlich. Die englische Übersetzung ist unverbindlich.  
Fürstenberg/Weser, 27. August 2020  
Fürstenberg Capital II GmbH Meinbrexener Straße 2 37699 Fürstenberg/Weser Deutschland  

27.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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