Ad hoc: Ausschluss der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der PROCON MultiMedia Akti-engesellschaft auf die MHG Media Holdings AG wirksam
Freitag, 29.06.2012 15:55 von DGAP
PROCON MultiMedia AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
29.06.2012 15:51
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Die Verschmelzung der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft, Hamburg, auf
die MHG Media Holdings AG, Düsseldorf, ist heute durch Eintragung in das
Handelsregister der MHG Media Holdings AG wirksam geworden. Die PROCON
MultiMedia Aktiengesellschaft ist damit erloschen; gleichzeitig ist der von
der außerordentlichen Hauptversammlung der PROCON MultiMedia
Aktiengesellschaft, Hamburg, am 22. Dezember 2011 gefasste Beschluss über
die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
Minderheitsaktionäre der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft auf die
Hauptaktionärin MHG Media Holdings AG gegen Gewährung einer von der MHG
Media Holdings AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung von EUR 1,82 je
PRO-CON-Aktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG wirksam
geworden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PROCON
MultiMedia Aktiengesellschaft auf die MHG Media Holdings AG übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft
wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis dahin noch
stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen
der Minderheitsaktionäre. Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung
wird die MHG Media Holdings AG gesondert veröffentlichen.
Der Vorstand
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