EANS-Stimmrechte: BWT Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten

Dienstag, 12.02.2013 08:07 von

 
EANS-Stimmrechte: BWT Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer 
Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung 
 
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  Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer 
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
 
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: 
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Name:    BWT AG 
Sitz:    Mondsee 
Staat:   Austria 
 
Ergebnis nach Ablauf der Nachfrist des Pflichangebots (§93 (2) BörseG) 
 
WAB-Gruppe erhöht Aktienbesitz auf 73,7%, Stimmrechtsanteil auf 78,4% mit 
Mitteilung vom 11.2.2013 an die BWT AG 
 
WAB Privatstiftung (FN 166606 i), FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH (FN 236576 
g), FIBA BA Holding GmbH (FN 381217 p) und Aquivest GmbH (FN 381878 k) sowie 
Herr Andreas Weißenbacher teilen hiermit gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG 
in einer gemeinsamen Mitteilung in Bezug auf die Emittentin BWT 
Aktiengesellschaft (FN 96162 s) und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der 
Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000737705) 
("BWT-Aktien") wie folgt mit: 
 
Allgemeines 
- Gemäß § 91 Abs 1a BörseG ist der Anteil der Stimmrechte gemäß § 91 Abs 1 
BörseG ausgehend von der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien zu 
berechnen, auch wenn die Ausübung dieser Stimmrechte ausgesetzt ist. Die 
Berechnung der in dieser Mitteilung angeführten Prozentsätze erfolgt daher 
grundsätzlich auf Basis der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien 
der BWT Aktiengesellschaft, das sind 17.833.500. Allerdings enthält diese 
Mitteilung zu Informationszwecken auch Angaben über Stimmrechtsquoten, die sich 
ergeben, wenn man von den insgesamt 17.833.500 Stimmrechten die aus den 
1.072.898 eigenen Aktien der BWT Aktiengesellschaft ruhenden Stimmrechte 
abzieht, also von einer Stimmrechtsgesamtzahl von 16.760.602 ausgeht. Die so 
berechneten Stimmrechtsquoten werden in dieser Mitteilung als "bereinigte 
Stimmrechtsquoten" bezeichnet. 
 
- Für Zwecke dieser Mitteilung werden die von BWT Aktiengesellschaft gehaltenen 
1.072.898 eigenen Aktien nicht den in dieser Mitteilung angeführten Personen 
gemäß § 92 BörseG zugerechnet. 
 
Mitteilung I. 
Diese Mitteilung § 92a Abs 1 iVm §§ 91, 92 BörseG wird im Zusammenhang mit dem 
Pflichtangebot der Aquivest GmbH gemäß § 22 Übernahmegesetz (ÜbG) erstattet, in 
dessen Rahmen Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft innerhalb der Nachfrist gemäß 
§ 19 Abs 3 Z 1 ÜbG für das Pflichtangebot insgesamt weitere 2.555.799 BWT-Aktien 
einlieferten. Die Nachfrist endete am 8.2.2013. Das Settlement (= Zahlung des 
Angebotspreises Zug-um-Zug gegen Übertragung der BWT-Aktien) der im Rahmen der 
Nachfrist eingelieferten BWT-Aktien findet am 18.2.2013 statt. Der 18.2.2013 ist 
sohin das gemäß § 92a Abs 1 Z 3 BörseG relevante Datum, an dem die 
entsprechenden Schwellen gemäß dieser Mitteilung jeweils erreicht und 
überschritten werden (der "Stichtag"). 
 
Aquivest GmbH wird zum Stichtag direkt weitere 2.555.799 BWT-Aktien erwerben 
(entspricht rund 14,33%) und damit unter Berücksichtigung der von ihr aktuell 
bereits direkt gehaltenen 5.551.379 BWT-Aktien (entspricht rund 31,13%) 
insgesamt 8.107.178 BWTAktien halten (entspricht rund 45,46%) und damit die 
Schwellen von 35%, 40% und 45% 
der Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreichen und überschreiten. Dies 
entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 48,37%. 
 
Unter Anwendung der Zurechnungsregeln gemäß § 92 BörseG gilt das Gleiche für 
FIBA BA Holding GmbH, die Alleingesellschafterin der Aquivest GmbH ist und 
direkt keine BWT-Aktien hält, mit der Maßgabe, dass FIBA BA Holding GmbH an BWT 
Aktiengesellschaft eine indirekte Beteiligung über Aquivest GmbH hält. 
Alleingesellschafterin der FIBA BA Holding GmbH ist FIBA Beteiligungs- und 
Anlage GmbH. FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH hält aktuell direkt 1.543.600 
BWT-Aktien (entspricht rund 8,66%); weiters sind ihr aktuell die oben 
angeführten BWT-Aktien der Aquivest GmbH zurechenbar, sodass gemäß §§ 91 ff 
BörseG die Beteiligung der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH an BWT 
Aktiengesellschaft aktuell 7.049.979 BWT-Aktien oder rund 39,78% beträgt. Unter 
Berücksichtigung der oben angeführten weiteren 2.555.799 BWT-Aktien wird FIBA 
Beteiligungs- und Anlage GmbH zum Stichtag direkt und indirekt bzw zurechenbar 
insgesamt 9.650.178 BWT-Aktien (entspricht rund 54,11%) 
halten und damit die Schwellen von 40%, 45% und 50% der Stimmrechte der BWT 
Aktiengesellschaft erreichen und überschreiten. Dies entspricht einer 
bereinigten Stimmrechtsquote von rund 57,58%. 
 
Sämtliche Anteile der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, deren 
Alleingesellschafter Herr Dr Wolfgang Hochsteger ist, werden treuhändig für WAB 
Privatstiftung gehalten. WAB Privatstiftung hält aktuell direkt 3.175.000 
BWT-Aktien (entspricht rund 17,80%); weiters sind ihr aktuell die oben 
angeführten BWT-Aktien der Aquivest GmbH und der FIBA Beteiligungs- und Anlage 
GmbH sowie weitere 310.910 BWT-Aktien gemäß § 92 BörseG zurechenbar, sodass 
gemäß §§ 91 ff BörseG die Beteiligung der WAB Privatstiftung an BWT 
Aktiengesellschaft aktuell 10.580.889 BWT-Aktien oder rund 59,33% beträgt. 
 
Unter Berücksichtigung der oben angeführten weiteren 2.555.799 BWT-Aktien wird 
WAB Privatstiftung zum Stichtag direkt und indirekt bzw zurechenbar insgesamt 
13.136.688 BWT-Aktien halten (entspricht rund 73,66%). 
 
Eine Schwelle gemäß § 91 Abs 1 BörseG wird nicht erreicht oder überschritten. 
Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 78,38%. Bei 
Qualifikation der WAB Privatstiftung als einer im Sinne des ÜbG von ihrem 
Stifter Herrn Andreas Weißenbacher kontrollierten Privatstiftung wird dessen 
Beteiligung gemäß §§ 91 ff BörseG zum Stichtag 13.136.688 BWT-Aktien betragen 
(entspricht rund 73,66). Eine Schwelle gemäß § 91 Abs 1 BörseG wird nicht 
erreicht oder überschritten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote 
von rund 78,38%. 
 
Mitteilung II. 
Wie zur Mitteilung I. dargestellt, wurden insgesamt 2.555.799 BWT-Aktien 
(entspricht rund 14,33%) innerhalb der Nachfrist des Pflichtangebots 
eingeliefert. Hinsichtlich 
dieser Aktien steht Aquivest GmbH gegen die Aktionäre der BWT, die ihre 
BWTAktien im Rahmen der Nachfrist einlieferten, ein Anspruch auf Übereignung 
Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises zum Settlement zu. Dieser Anspruch 
kann ein Finanzinstrument gemäß § 91a Abs 1 BörseG darstellen. Gemäß § 92a Abs 1 
iVm §§ 91a Abs 1, 92 BörseG wird sohin weiters mitgeteilt, dass per 8.2.2013 die 
zur Mitteilung I. genannten Personen direkt (Aquivest GmbH) oder indirekt bzw 
zurechenbar (FIBA BA Holding GmbH, FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, WAB 
Privatstiftung und Herr Andreas Weißenbacher) 2.555.799 Finanzinstrumente im 
Sinne des § 91a Abs 1 BörseG auf ebenso viele BWT-Aktien erworben und damit in 
Bezug auf diese Finanzinstrumente die Schwellen von 4%, 5% und 10% der 
Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreicht und überschritten haben. Zum 
Settlement am 18.2.2013 werden die direkten und indirekten Beteiligungen an 
diesen Finanzinstrumenten wieder auf null fallen und damit die genannten 
Schwellen wieder unterschreiten, und zwar zeitgleich mit dem oben zur Mitteilung 
I. gemeldeten direkten und indirekten sachenrechtlichen Erwerb der 2.555.799 
BWT-Aktien. 
 
Rückfragehinweis: 
BWT Aktiengesellschaft 
 
Mag. Ralf Burchert 
 
ralf.burchert@bwt-group.com 
 
Tel.: 06232/5011-1113 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    BWT Aktiengesellschaft 
             Walter-Simmer-Str. 4 
             A-5310 Mondsee 
Telefon:     06232/5011-0 
FAX:         06232/4058 
Email:       office@bwt.at 
WWW:         www.bwt-group.com 
Branche:     Wasser 
ISIN:        AT0000737705 
Indizes:     ATX Prime 
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch 
 
 

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