DJ ver.di: Leiharbeit in Lufthansa-Maschinen lt Gutachten unzulässig

Donnerstag, 05.01.2012 12:55 von

DJ ver.di: Leiharbeit in Lufthansa-Maschinen lt Gutachten unzulässig



Von Kirsten Bienk DOW JONES NEWSWIRES

FRANKFURT (Dow Jones)--Das Vorhaben der Deutschen Lufthansa, künftig Leiharbeitskräfte in ihren Flugzeugkabinen einzusetzen, ist nach Einschätzung von Gewerkschaften unzulässig. Ein Gutachten bestätige diese Position, teilten die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit.

Die Arbeitnehmervertretungen hatten zwei Gutachten in Auftrag gegeben, von denen eines bereits vorliegt. Das zweite Gutachten soll Ende des Monats fertig gestellt sein.

Die Gutachter kommen nach Angaben der Gewerkschaften zu der Einschätzung, dass Lufthansa weder in Berlin noch an anderen Standorten Leiharbeiter als Kabinenbesatzung einsetzen darf. UFO und ver.di fordern die Lufthansa AG nun auf, "nach dieser Abschweifung aus der tarifpolitischen Unternehmenskultur zu einer seriösen Unternehmenspolitik und soliden Tarifpartnerschaft zurückzukehren".

Deutschlands größte Airline hatte Ende 2011 angekündigt, am neuen Großflughafen in Berlin bei den dort 15 geplanten Maschinen aus Kostengründen keine Flugbegleiter des Konzerns mehr zu beschäftigen. Stattdessen sei der Einsatz von Zeitarbeitskräften geplant.

Für ver.di ist diese Entwicklung ein "Kulturbruch", der nicht hingenommen werden soll. Die Arbeitnehmervertreter lehnen den Einsatz von Fremdpersonal kategorisch ab. "Wir wollen keine zwei Klassen von Beschäftigten, die gegeneinander ausgespielt werden", hatte eine Sprecherin gesagt.

UFO sieht dies ebenso. Die Lufthansa-Beschäftigten seien ihrem Konzern sehr verbunden und würden aufgrund der guten Ausbildung eine hohe Qualität zeigen. Dies könne von Angestellten einer Zeitarbeitsfirma nicht erwartet werden.

Die 200 Mitarbeiter, die ein Personaldienstleister für Lufthansa aussuchen soll, erhalten zwar die gleiche Grundvergütung wie die Mitarbeiter des Konzerns. Bei der Altersvorsorge, tariflichen Nebenleistungen und Arbeitszeiten gibt es aber Unterschiede.



- Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com, DJG/kib/bam



January 05, 2012 06:23 ET (11:23 GMT)

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