Der Reichstag im Berliner Regierungsviertel
Freitag, 08.09.2017 12:11 von | Aufrufe: 11590

Zur Bundestagswahl: Das Deutsche Wahlsystem einfach erklärt

Der Reichstag im Berliner Regierungsviertel - © katatonia82 istock.com

Am 24. September ist Bundestagswahl. Die Parteien stecken zurzeit mitten im Wahlkampf. Die Öffentlichkeit spekuliert bereits über den möglichen Wahlausgang. Wird Angela Merkel ihre vierte Amtszeit antreten? Oder wird Martin Schulz das Steuer übernehmen? Und wie sieht es mit den anderen Parteien aus? Laut des letzten Deutschlandtrends hat die CDU im Moment mit 37 Prozent der Stimmen die Nase vorn. Die SPD hinkt mit 23 Prozent eindeutig hinterher. Und zur Überraschung ist nach ihrer Wahlpleite bei der letzten Bundestagswahl auch die FDP mit acht Prozent wieder im Rennen, etwa gleichauf mit den Linken (neun Prozent) und den Grünen (acht Prozent). So viel zur politischen Stimmung in dieser Woche. Doch wie genau wird in Deutschland der Bundestag gewählt und wie ist dieser zusammengesetzt?

Wie wird gewählt?

Der Deutsche Bundestag mit seinen 598 Abgeordneten wird durch eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl gewählt. Jeder Bundesbürger verfügt dabei über zwei Wählerstimmen. Mit der Erststimme wählen die Bürger einen Direktkandidaten ihres Wahlkreises, der für sie als Vertreter in den Bundestag einziehen soll. Insgesamt gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise. Entschieden wird die Wahl durch eine relative Mehrheit. Mit ihrer Zweitstimme entscheiden die Wähler über die verbleibenden 299 Sitze im Bundestag. Je nachdem, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei durch die Zweitstimmen der Wähler erhält, setzt sich ihre Verteilung im Bundestag zusammen. Entscheiden sich beispielsweise 30 Prozent der Wähler auf der Landesliste für die CDU, erhält diese auch 30 Prozent der Sitze im Bundestag.

Durch die Wahl mit Erst- und Zweitstimme können sogenannte Überhangmandate entstehen. Sollte eine Partei mehr Direktmandate durch die Erststimme erhalten, als sie Sitze im Bundestag durch die Zweitstimme erhält, dann gibt es im Bundestag weniger Plätze als für alle Abgeordneten nötig wären. In diesem Fall spricht man von Überhangmandaten. Seit der Bundestagswahl 2013 werden diese Überhangmandate jedoch ausgeglichen. Das bedeutet, dass sich die prozentuale Zusammensetzung des Bundestags, die durch die Zweitstimmenwahl entstanden ist, durch die Überhänge nicht maßgeblich ändern darf.

Wer darf in den Bundestag einziehen?

Um in den Bundestag einziehen zu können, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Man spricht dabei auch von einer Sperrklausel oder der "Fünf-Prozent-Hürde". Bei der Bundestagswahl im Jahr 2013 ist zum Beispiel die FDP knapp daran gescheitert. Der Sinn hinter der Sperrklausel ist, dass nicht zu viele Parteien in den Bundestag einziehen sollen, um die Regierungsbildung nicht zu verkomplizieren. Sollten Parteien, die an der Sperrklausel scheitern, jedoch durch Erststimmen Direktmandate erhalten haben, dürfen diese trotzdem in den Bundestag einziehen. Ausgenommen von der Sperrklausel sind Parteien nationaler Minderheiten in Deutschland. Dazu zählen im Moment der Südschleswigsche Wählerverband, die Lausitzer Allianz sowie "Die Friesen".

Gleiches Recht für alle

Im Artikel 38 des deutschen Grundgesetzes steht festgeschrieben, dass der Bundestag in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt" wird. Allgemeinheit besteht in dem Sinne, dass jeder wählen darf, egal welchen Geschlechts, welcher Religion, Bildung, Sprache oder politischer Meinung. Anders als in den USA beispielsweise werden die Abgeordneten des Bundestags hierzulande außerdem unmittelbar gewählt. Zwischen den Wählern und den Abgeordneten stehen keine Wahlmänner. Eine freie Wahl ist gewährleistet, wenn auf den Wähler kein Druck zur Wahl einer Person oder Partei ausgeübt wird. Es darf aber gleichzeitig auch niemand gezwungen werden, zu wählen. Eine Wahl wird als "gleich" angesehen, wenn die Stimme jedes Wählers gleich viel zählt. Dazu zählt aber auch, dass jeder Wahlkreis etwa gleich groß sein sollte. Geheim ist eine Wahl dann, wenn niemand kontrollieren oder nachvollziehen kann, wie die Wähler abgestimmt haben. Umgesetzt wird dies beispielsweise durch eine Wahlkabine.


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