DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Post AG / Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission Deutsche Post AG: Aktienrückkauf: Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission 24.03.2017 / 16:44 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission Information zum Aktienrückkaufprogramm 24. März 2017 Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland WKN: 555200 bzw. A2DANP ISIN: DE0005552004 bzw. DE000A2DANP9 Im Zeitraum vom 16. März 2017 bis einschließlich 23. März 2017 wurden insgesamt 1.104.200 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der Deutsche Post AG erworben. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (http://www.dpdhl.com/de/ investoren/aktie/aktienrueckkaufprogramm-2016.html). Das Gesamtvolumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes im Zeitraum vom 16. März 2017 bis einschließlich 23. März 2017 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.104.200 Stück. Kontakt: Martin Ziegenbalg EVP Investor Relations Tel. +49 (0) 228 63000 Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. 24.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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