Wilkinson unterliegt erneut im Klingenstreit

Donnerstag, 11.01.2018 11:12 von Handelsblatt - Aufrufe: 161

Gillette hat sich im Klingenstreit vor Gericht erneut durchgesetzt. Rivale Wilkinson darf keine preisgünstigen Ersatzklingen für „Mach 3“-Rasierer anbieten. Doch der Sieg für Gillette ist nur von kurzer Dauer.

Schlechte Nachrichten für Millionen Männer: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Rasiererhersteller Wilkinson vorläufig untersagt, in Deutschland preisgünstige Ersatzklingen für den weit verbreiteten Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten Gillette zu verkaufen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die für den Rasierer typische Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag.

Wer sich gerne nass rasiert kennt das Problem: Der Rasierer ist günstig, doch die Ersatzklingen sind richtig teuer. Umso erfreuter waren viele Besitzer des Nassrasierer-Modells von Gillette im Frühjahr vergangenen Jahres, als plötzlich in vielen Drogeriemärkten passende Ersatzklingen auftauchten, die um rund 30 Prozent günstiger Waren als die Originale.

Die Ersatzklingen wurden als Eigenmarken der Drogeriemärkte vermarktet, doch hergestellt wurden sie vom Gillette-Rivalen Wilkinson und dessen Mutterkonzern Edgewell. „Mach3“-Erfinder Gillette, der den Nassrasierer mit den drei Klingen in den 90er Jahren entwickelt hatte und bisher ein Monopol auf die Ersatzklingen besaß, wollte das nicht hinnehmen. Er sah seine Patente verletzt und zog vor Gericht. Bereits im Juli vergangenen Jahres untersagte das Landgericht Düsseldorf daraufhin Wilkinson in einer Einstweiligen Verfügung den weiteren Vertrieb der Ersatzklingen. Auch in zweiter Instanz bekam Gillette nun recht.

Der Fall zeigt nach Angaben des Wirtschaftsprofessors Michael Stephan von der Universität Marburg, wie sehr das Patentrecht in den vergangenen Jahren von einem defensiven Schutzschild zu einer strategischen Waffe im Wettbewerb geworden ist. Selbst vergleichsweise simple Produkte wie Nassrasierer würden inzwischen mit einem regelrechten „Patentdickicht“ geschützt. Allein für den „Mach3 Turbo“ habe Gillette 35 Patente angemeldet.

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