Die wehende Flagge der EU.
Donnerstag, 22.06.2017 23:45 von | Aufrufe: 296

WDH/Entscheidung über neue Standorte für EU-Agenturen erst im November

Die wehende Flagge der EU. pixabay.com

(Die Ortsmarke wurde korrigiert: Brüssel)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die deutschen Bewerberstädte Bonn und Frankfurt am Main werden erst im November erfahren, ob sie nach dem Brexit eine der aus London abziehenden EU-Agenturen beherbergen dürfen. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten beschlossen am Donnerstagabend in Brüssel, dass es im Oktober noch eine politische Diskussion über die Bewerbungen geben soll. Erst danach wird es dann im November bei einem EU-Ministertreffen eine geheime Wahl nach Art des Eurovision Song Contest geben, wie EU-Ratspräsident Donald Tusk mitteilte.

Bei den aus London umziehenden Behörden handelt es sich um die EU-Arzneimittelagentur EMA und die Bankenaufsicht EBA. Deutschland bewirbt sich mit Bonn um die EMA und mit Frankfurt um die EBA. Fast jedes andere Land will aber auch für mindestens eine der Agenturen kandidieren. Die Erfolgsaussichten für Deutschland sind deswegen höchst unklar. Zudem soll ein Land nicht beide Agenturen bekommen.

Diejenigen Städte, die sich in dem Standortwettbewerb durchsetzen, dürfen auf erhebliche Zusatzeinnahmen hoffen. Die EMA und EBA richten jährlich Hunderte Konferenzen und Veranstaltungen mit Experten aus aller Welt aus. Zuletzt sorgten beide Agenturen in London für rund 39 000 zusätzliche Hotelübernachtungen pro Jahr./aha/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News