Das Landgericht Arnsberg gab jetzt zum ersten Mal einem Kläger Recht, der seinen Autokredit bei der Volkswagen (VW Aktie) Bank wegen Formfehlern im Vertrag widerrufen hat. Der Besitzer soll jedoch einen Wertersatz zahlen.
Der „Widerrufsjoker“ gilt auch bei Autokreditverträgen. Nachdem Hunderttausende Verbraucher in den vergangenen Jahren schon ihre Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen rückabwickeln können, können sich nun auch Autobesitzer über einen Widerruf aus ihrem Autokreditvertrag klagen. Eine neue Prozesslawine könnte ins Rollen kommen. Doch ob sich der Widerruf lohnt, ist noch unklar.
Das Landgericht Arnsberg hat am Freitag einem VW-Besitzer Recht gegeben, dass dieser seinen Autokredit auch noch nach fast zwei Jahren widerrufen darf. Die Richter stellten fest, dass in den Unterlagen eines im Oktober 2014 abgeschlossenen Kreditvertrags der Volkswagen Bank wichtige formale Angaben fehlen (Az.: I-2 O 45/17).
Der Besitzer eines gebrauchten VW Passat Kombi hatte auf Rückabwicklung seines bis dato noch laufenden Kauf- und Darlehensvertrags geklagt und war bereit, sein Auto herauszugeben, wenn er im Gegenzug die bisher geleistete Anzahlung und die Raten zurückbekommt und der Bank keine weiteren Tilgungsleistungen mehr schuldet. Der klagende Kombi-Besitzer berief sich darauf, dass er in seinem Darlehensvertrag nicht vollständig über sein Kündigungsrecht aufgeklärt wurde. Dadurch habe die gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Das Gericht gab ihm Recht.
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