Zeitungsständer (Symbolbild).
Donnerstag, 30.03.2017 12:26 von | Aufrufe: 136

Vorgabe zu Immobilienkrediten präzisiert - Mehr Eingriffsrechte

Zeitungsständer (Symbolbild). © Global_Pics / iStock Unreleased / Getty Images

BERLIN (dpa-AFX) - Die umstrittenen strengen Vorgaben für die Vergabe von Immobilienkrediten werden nachgebessert. Der Bundestag beschloss am Donnerstag Präzisierungen zu der seit einem Jahr geltenden "Wohnimmobilienkreditrichtlinie" der EU. Diese betreffen Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren. Mit den Klarstellungen sollen mögliche Hürden bei der Kreditvergabe an junge Familien, Bezieher kleiner Einkommen und Senioren verhindert werden.

Mit der schon seit März 2016 geltenden EU-Richtlinie soll eine zu laxe Vergabe von Darlehen für den privaten Wohnungsbau und damit eine Immobilienblase verhindert werden. Auch deutsche Geldhäuser sind verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu prüfen. Bei den jetzigen Anpassungen wird unter anderem klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder eine Renovierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt wird.

Wirtschaftsverbände, Länder und Vertreter der Koalition hatten der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Umsetzung überzogen zu haben. Von einem angeblichen Einbruch bei Wohnimmobilien-Krediten wegen der Richtlinie war die Rede. Zahlen belegten dies aber nicht wirklich.

Mit dem Gesetzespaket erhielt die deutsche Finanzaufsicht zudem zusätzliche Instrumente, um bei einer drohenden Immobilienblase schnell eingreifen zu können. Es ermöglicht vorsorglich zur Gefahrenabwehr höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien./sl/DP/tos


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.