BONN/WIESBADEN (dpa-AFX) - Dort wo sich die Telekom
Dieses Vorgehen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht. Anfang 2016 beschloss er das sogenannte DigiNetz-Gesetz. Seither muss unter anderem bei jeder Baustelle an Verkehrswegen auch sicher gestellt werden, dass dort Glasfaserkabel mitverlegt werden.
Doch im konkreten Fall entbrannte Streit um die Kosten. Die Stadtentwicklungsgesellschaft verweigerte der Telekom die Mitverlegung. Nun entschied die Bundesnetzagentur, dass dem Konzern diese zustehe. Allerdings: "Die Tiefbaukosten sind von den beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu gleichen Teilen zu tragen." Darüber hinaus müsse die Telekom alle weiteren durch die Mitverlegung zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen.
Eine Grundsatzentscheidung sei das nicht, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Allerdings sollten mit derartigen Urteilen Pflöcke eingeschlagen werden, um deutlich zu machen, wie die Agentur das DigiNetz-Gesetz auslegt./maa/DP/zb
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