BERLIN (dpa-AFX) - Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat Landwirtschaftminister Christian Schmidt (CSU) im Streit um die Zukunft des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat ein "Foulspiel" vorgeworfen. Ein Brief Schmidts an die EU-Kommission sei weder mit dem Bundesumweltministerium noch mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt worden, sagte Hendricks am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Einfach zu behaupten, dass die Bundesregierung für eine Verlängerung der Zulassung um weitere drei Jahre wäre, ist ein Foulspiel." Hendricks sagte, sie bleibe bei ihrem Nein zu Glyphosat. "Die Kommission hat bis heute keinerlei Vorkehrungen gegen die katastrophalen Auswirkungen auf die Artenvielfalt vorgesehen."
Zuvor hatte bereits Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth Schmidt ein nicht abgestimmtes Vorgehen vorgeworfen. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichte Flasbarth einen Brief Schmidts an den für EU-Lebensmittelsicherheit zuständigen EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis. In dem Brief schreibt Schmidt, Deutschland könne einer Genehmigungsverlängerung von Glyphosat für drei Jahre zustimmen.
Zur Glyphosat-Zukunft gab es am Donnerstag im zuständigen Expertengremium der EU-Länder nach Angaben aus EU-Kreisen nicht die nötige Mehrheit für eine Verlängerung der Lizenz um fünf Jahre. Glyphosat ist in Europa bis Mitte Dezember zugelassen. Deutschland enthielt sich abermals./bg/DP/stb
Kurzfristig positionieren in BASF | ||
MD3D0H
| Ask: 0,34 | Hebel: 5,06 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.