Zapfsäule an einer Tankstelle (Symbolbild).
Donnerstag, 22.02.2018 17:09 von | Aufrufe: 402

Staatssekretär: Keine Tendenz zu Fahrverbot-Urteil zu erkennen

Zapfsäule an einer Tankstelle (Symbolbild). pixabay.com

DÜSSELDORF/LEIPZIG (dpa-AFX) - Während der Verhandlung über Diesel-Fahrverbote in Städten hat das Bundesverwaltungsgericht nach Ansicht von NRW-Umweltstaatssekretär Heinrich Bottermann (CDU) keine Tendenz für ein Urteil erkennen lassen. "Ich möchte nicht spekulieren", sagte Bottermann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. "Es gibt für beide Seiten gute Argumente, die hier sehr seriös aufbereitet worden sind." Der Senat sei seiner Ansicht nach "top vorbereitet" gewesen. Bottermann vertritt in Leipzig die NRW-Landesregierung.

Ziel sei es aber, auf Fahrverbote in Düsseldorf zu verzichten. Deshalb müssten anderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung entsprechend "angeschärft" werden. "Das ist und bleibt unser Ziel. Und wir sehen nach wie vor gute Chancen, Fahrverbote zu vermeiden."

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte wie Düsseldorf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Ursprünglich war für Donnerstag bereits eine Entscheidung erwartet worden. Sie wurde nun auf den kommenden Dienstag vertagt. Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben./hns/DP/tos


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