Nach der Air-Berlin-Insolvenz sind weitere Airline-Pleiten nicht ausgeschlossen. In einem Brief an die EU-Kommission mahnt deshalb die Bundesregierung einen besseren Schutz für Flugpassagiere an.
Die Bundesregierung hat vor den Folgen weiterer Airline-Pleiten für Flugpassagiere gewarnt und die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert. Das geht aus einem Brief des Staatssekretärs im Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, an den Chef der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der EU-Kommission, Henrik Hololei, hervor.
In dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt, weist Billen auf die Insolvenz von Air Berlin hin, die in Deutschland eine Diskussion um eine mögliche Insolvenzsicherung für Fluggäste, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise befördert werden, neu entfacht habe. „Dabei ist die Wahrscheinlichkeit der Insolvenz von Flugunternehmen im europäischen Luftverkehrsmarkt nach meiner Wahrnehmung in den letzten Jahren gestiegen“, so Billen. „Dem Wettbewerb in der Luftfahrtbranche können möglicherweise nicht alle Marktteilnehmer standhalten.“
Bislang sah die EU-Kommission keine Notwendigkeit, den Schutz von Verbrauchern bei Luftbeförderungen außerhalb einer Pauschalreise zu verbessern. Vielmehr sollten die bestehenden unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver angewendet werden. Da die Solvenz eines Luftfahrtunternehmens staatlicher Kontrolle unterliegt, so die Auffassung Brüssels, hängt davon auch die Erteilung und das Fortbestehen der Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen ab. Gleichwohl wollte die Kommission prüfen, ob für den Schutz der Fluggäste bei Insolvenzen dennoch eine Rechtsetzungsinitiative erforderlich ist. Die Prüffrist ist vor zwei Jahren abgelaufen.
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