Ein Wohnungsschlüssel (Symbolbild).
Freitag, 22.09.2017 05:54 von | Aufrufe: 522

ROUNDUP: Fast vier von zehn Haushalten stark durch Mieten belastet

Ein Wohnungsschlüssel (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Fast vier von zehn Mieter-Haushalten in Deutschland müssen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Etwa jeder sechste Haushalt zahlt sogar mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die 30-Prozent-Marke gilt als kritisch, da insbesondere Familien mit kleinerem Einkommen sonst nicht genug Geld für den Alltag bleibt.

Das Bundesbauministerium beruft sich auf Zahlen aus dem Jahr 2014. Demnach müssen 37,4 Prozent der Hauptmieter-Haushalte mehr als 30 Prozent für Miete ausgeben, 17 Prozent der Haushalte mehr als 40 Prozent. Kürzlich hatte eine Studie der Berliner Humboldt-Universität für 77 deutsche Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern ein ähnliches Ergebnis geliefert - die Angaben des Bauministeriums beziehen sich dagegen auf ganz Deutschland.

"Zu viele Haushalte müssen viel zu viel Miete zahlen", kommentierte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) die Zahlen. Da der Markt allein dieses Problem nicht lösen werde, brauche es deutlich mehr sozialen Wohnungsbau, für den nicht wie bisher vorgesehen ab 2020 allein die Länder zuständig sein dürften. "Die Zahlen zeigen auch, dass wir eine Mietpreisbremse brauchen, die wirklich funktioniert", sagte Hendricks. Das Instrument, das den Mietanstieg in Regionen mit Wohnungsknappheit bremsen soll, müsse verbessert werden.

Die Mietpreisbremse gilt in vielen Gegenden jedoch als gescheitert, da die Mietpreise wegen Ausnahmeregelungen und juristischer Schlupflöcher weiter steigen. Eine Nachschärfung etwa mit strengeren Transparenzregeln hatte die SPD nicht gegen die Union durchsetzen können. Das Berliner Landgericht hatte im Zusammenhang mit einem Urteil in einem Mietstreit diese Woche darauf hingewiesen, dass die Richter die Mietpreisbremse für verfassungswidrig halten. Die Kammer betonte aber, dass darüber nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden könne.

Kurz vor der Bundestagswahl am kommenden Sonntag sind Wohnungsmangel und Mieten auch Themen im Wahlkampf. Alle Parteien fordern mehr Wohnungsbau, haben dafür aber unterschiedliche Konzepte - von Freibeträgen bei der Grunderwerbssteuer, die unter anderem Union und FDP wollen, bis zu einer Deckelung der Mieten, die die Linke im Programm hat./ted/DP/zb


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