Ein Richterhammer (Symbolbild).
Donnerstag, 22.03.2018 06:35 von | Aufrufe: 797

ROUNDUP: Entlastung für Stromkunden? Gericht urteilt über Netzengelte

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Werden Stromkunden künftig über niedrigere Netzgebühren entlastet? Das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet an diesem Donnerstag (11.00 Uhr) darüber, wie viel Geld Stadtwerke und Energiekonzerne mit ihren Strom- und Gasnetzen verdienen dürfen. Da die Netzkosten Teil des Strompreises sind, geht es in dem Verfahren auch um mögliche Entlastungen für Verbraucher - auch wenn diese gering ausfallen dürften.

Die Höhe der Netzentgelte müssen sich die Unternehmen von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Für die kommenden fünf Jahre hat die Netzagentur die in den gesamten Netzkosten enthaltenen garantierten Renditen um gut zwei Milliarden Euro gekürzt. Dagegen haben rund 1100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber geklagt. Sie beklagen, durch die Kürzung ihrer Gewinne könnten sie den für die Energiewende dringend nötigen Netzausbau nicht mehr finanzieren.

Bestätigt das Gericht die Kürzungen, könnte ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3500 Kilowattstunden Schätzungen zufolge etwa 10 Euro im Jahr sparen. In der mündlichen Verhandlung im Januar hatte ein vom Gericht beauftragter Gutachter indes die Kürzung der Garantierendite als "nicht angemessen" kritisiert. Im internationalen Vergleich seien die Renditen der Netzbetreiber "grenzwertig niedrig".

Die Bundesnetzagentur hatte den Unternehmen die staatlich garantierten Renditen um rund ein Viertel gekürzt. Für Investitionen in neue Kabel, Umspannstationen oder Gaspipelines soll künftig eine Verzinsung eingesetzter eigener Gelder von jährlich höchstens 6,91 Prozent erlaubt sein. Bisher waren es 9,05 Prozent. Die neuen Sätze sollen für Stromnetze ab dem kommenden Jahr, für die Gasnetze schon in diesem Jahr gelten.

Die niedrigen Zinsen auf den Kapitalmärkten müssten bei den Netzentgelten "im Interesse der Verbraucher" berücksichtigt werden, hatte der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, die Kürzungen begründet. Die gesamten Netzkosten waren zuletzt gestiegen. Von den etwa 30 Cent, die ein Durchschnittshaushalt im vergangenen Jahr je Kilowattstunde zahlen musste, entfielen rund 7 Cent auf die Kosten für die Netze./hff/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in RWE
HS4JA8
Ask: 0,44
Hebel: 21,42
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HS4GDC
Ask: 0,54
Hebel: 5,15
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS4JA8,HS4GDC,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,49
-0,38%
E.ON SE Realtime-Chart
-  
0,00%
Innogy Chart
31,71
-0,86%
RWE Realtime-Chart
50,09
-3,32%
Uniper SE Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur E.ON SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News