BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur hat ihre Kritik an der mobilen Daten-Flatrate "StreamOn" der Deutschen Telekom
"Wir werden bewerten, wie diese Anordnung umzusetzen ist", erklärte die Telekom in einer ersten Reaktion am Freitag. "Für unsere Kunden und Partner ändert sich vorerst nichts." Das Unternehmen hat eine Frist bis Ende März 2018 bekommen. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. "Im Interesse unserer Kunden sehen wir derzeit keinen Grund, von unserer Rechtsauffassung abzuweichen und werden daher Widerspruch einlegen", kündigte der Konzern an.
Beim "StreamOn"-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple (Apple Aktie)
"StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig." Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden, hieß es. "Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen", sagte Homann. Die Behörde hatte ihre Kritik bereits im Oktober erläutert und die Telekom zur Abhilfe aufgefordert.
Der Bonner Konzern kritisierte seinerseits die Position der Netzagentur: "Die heutige Entscheidung richtet sich klar gegen die Interessen der Kunden, weil die wirtschaftliche Grundlage für ein kostenloses Angebot in Frage gestellt wird." Es gebe keine Beschwerden von Partnern oder Kunden. Das Unternehmen habe 700 000 "StreamOn"-Kunden und pro Woche kämen 20 000 hinzu. Die Zahl der Partner liege aktuell bei 153./gri/DP/stw
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