BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will große Onlinemarktplätze und Suchmaschinen wie Amazon (Amazon Aktie)
"Plattformen und Suchmaschinen sind wichtige Kanäle für europäische Unternehmen, um Verbraucher zu erreichen", sagte Gabriel. "Aber wir müssen sicherstellen, dass sie ihre Macht nicht missbrauchen und auf diese Weise ihren professionellen Nutzern Schaden zufügen."
Deshalb will die EU vorschreiben, dass die Plattformen und Vermittler von Online-Dienstleistungen ihre Geschäftsbedingungen einfach und verständlich formulieren. Darin muss auch klar werden, aus welchen Gründen ein Anbieter von der Plattform geworfen werden kann. Kommt es tatsächlich zu einem Ende der Geschäftsbeziehung, muss die Plattform Gründe dafür angeben. Große Plattformen müssen eine interne Beschwerdestelle aufbauen und über Schwierigkeiten regelmäßig berichten.
Darüber hinaus sollen die Plattform-Anbieter nach dem Willen der EU offenlegen, welche der durch die Dienstleistung gewonnen Daten genutzt werden und von wem; wie sie ihre eigenen Angebote im Vergleich zu außenstehenden Konkurrenten behandeln; und wie sie mit sogenannten Meistbegünstigtenklauseln umgehen.
Die Kommission verweist auf eine Umfragen unter europäischen Händlern. Demnach nutzen 42 Prozent kleiner und mittelgroßer Unternehmen Online-Marktplätze, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu vertreiben. Doch berichte jede zweite Firma dabei von Problemen.
Der Unternehmerverband European Small Business Alliance begrüßte die Pläne grundsätzlich, ebenso wie die sogenannte Marketplace Alliance der großen Online-Shopping-Plattformen Alibaba, Ebay, Etsy und Rakuten. "Der heutige Vorschlag ist ausgewogen", erklärte die Alliance.
Auch vom europäischen Verbraucherverband Beuc kam Lob, zumal faire Bedingungen für Händler letztlich auch mehr Auswahl für Verbraucher bedeuteten. Der Unternehmerverband Digitaleurope warnte aber vor zu vielen Vorschriften, die Innovation behindern und der Wirtschaft schaden könnten. Der deutsche Verband der Internetwirtschaft eco kritisierte den Vorschlag als Eingriff in die Vertragsfreiheit mit einem unverhältnismäßigen Zusatzaufwand./vsr/DP/jha
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