Die Einkommenssteuererklärung.
Freitag, 28.07.2017 08:15 von | Aufrufe: 185

NRW will weiter Steuer-CDs kaufen - 'Prüfen jedes Angebot'

Die Einkommenssteuererklärung. © seewhatmitchsee / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Auch die neue schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will weiter Datenträger mit Kontodaten von möglichen Steuerhinterziehern kaufen. "Das läuft wie bisher auch", sagte Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). "Wir prüfen jedes Angebot im Einzelfall. Dabei schätzen wir die Chancen und Risiken sehr genau und gründlich ein." Damit werde die vom früheren CDU-Finanzminister Helmut Linssen (CDU) eingeführte und vom ehemaligen SPD-Ressortchef Norbert Walter-Borjans (SPD) fortgeführte Praxis beibehalten.

Nordrhein-Westfalen hat bisher elf Steuer-CDs gekauft und dafür 19 Millionen Euro an die Informanten gezahlt. Als Folge haben sich seit Frühjahr 2010 bundesweit rund 120 000 Bürger aus Furcht vor der Steuerfahndung selbst angezeigt. Nach Angaben des NRW-Finanzministeriums vom Mai kamen dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von schätzungsweise sechs bis sieben Milliarden Euro bundesweit zusammen - allein 2,4 Milliarden Euro in NRW seit dem Jahr 2010. Etwa die Hälfte der Mehreinnahmen in NRW resultiere aus Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen. Die andere Hälfte setze sich aus Bußgeldern gegen Banken, Mehrsteuern sowie Geldstrafen und Geldauflagen zusammen./hff/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.