LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Chiphersteller Infineon (Infineon Aktie)
Gegen Infineon und andere Hersteller war 2014 eine Geldbuße wegen wettbewerbswidriger Absprachen verhängt worden. Infineon sollte dabei mit knapp 83 Millionen Euro den Löwenanteil zahlen. Infineon und der ebenfalls betroffene niederländische Konzern Philips stellten das Bestehen des Kartells in Abrede, beanstandeten die Höhe der Geldbuße und erhoben beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission. Dies wurde jedoch abgelehnt. Die Unternehmen legten dagegen Rechtsmittel ein.
Generalanwalt Melchior Wathelet schlug nun vor, das Urteil des Gerichts gegen Infineon aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht zurückzuweisen. Er ist der Ansicht, dass das Gericht nicht alle Faktoren berücksichtigt habe, die für die Beurteilung der Schwere des Infineon zur Last gelegten Verhaltens von Bedeutung seien. Zudem sei nicht auf alle von dem Unternehmen vorgebrachten Argumente für eine Aufhebung oder Herabsetzung der Geldbuße rechtlich hinreichend eingegangen worden, fügte er hinzu./nas/she/da
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