McDonald's ist eine weltweit verbreitete Schnellrestaurantkette, die für ihre Hamburger, Pommes frites und Fast-Food-Gerichte bekannt ist.
Montag, 20.03.2017 11:52 von | Aufrufe: 545

McDonald's weitet Lieferdienst aus

McDonald's ist eine weltweit verbreitete Schnellrestaurantkette, die für ihre Hamburger, Pommes frites und Fast-Food-Gerichte bekannt ist. ©unsplash.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Wettbewerb um Essenslieferungen in Deutschland kommt zunehmend in Fahrt. Nach einer Testphase will jetzt auch der Fast-Food-Riese McDonald's (McDonald's Aktie) seinen Lieferservice ausweiten, wie das Unternehmen am Montag in München bekanntgab. Bereits bis April sollten rund 100 Restaurants den Service anbieten, darunter neben Köln und München auch in Berlin, Essen, Düsseldorf, Hamburg und in zahlreichen weiteren Städten. Bis Jahresende sollen deutschlandweit mindestens 200 Restaurants Burger, Pommes Frites und andere Speisen an Kunden liefern. McDonald's hat nach eigenen Angaben knapp 1480 Restaurants in Deutschland.

Auch Burger King als Nummer zwei auf dem deutschen Markt für schnelles Essen war bereits ins Liefergeschäft eingestiegen. Bis Jahresende sollen bei dem Konkurrenten 200 Restaurants Essen auch nach Hause liefern. Während Burger King die Auslieferung mit eigenen Mitarbeitern abwickelt, setzt McDonald's auf den Bringdienst Foodora. Auch weltweit spielten Essenslieferungen für den Konzern eine zunehmende Rolle, sagte ein McDonald's-Sprecher./csc/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

270,98 $
0,00%
McDonald's Corp. Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur McDonald's Corp. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News