Ein Schokoriegel von Nestlé.
Mittwoch, 10.01.2018 12:59 von | Aufrufe: 487

Kreise: Nestle liegt vorne in Bietergefecht um Mercks rezeptfreie Medikamente

Ein Schokoriegel von Nestlé. pixabay.com

DARMSTADT (dpa-AFX) - Im Spiel um die zum Verkauf stehende Merck-Sparte für rezeptfreie Medikamente hat nach Informationen von Insidern derzeit der Lebensmittelgigant Nestle die besten Karten. Der Schweizer Konzern habe dem Darmstädter Pharma- und Spezialchemieunternehmen das höchste Angebot für dessen Consumer-Health-Geschäft unterbreitet, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg am Mittwoch unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen. Firmensprecher lehnten einen Kommentar ab.

Nestle will demnach rund 4,2 Milliarden Euro für die Sparte auf den Tisch legen, zu der unter anderem Nahrungsergänzungsmittel und das Präparat Femibion für Frauen mit Kinderwunsch gehören. Die Merck KGaA (Merck KGaA Aktie) hatte im Herbst das sogenannte OTC-Geschäft zur Disposition gestellt. Laut den von Bloomberg zitierten Personen will der Dax -Konzern im ersten Quartal eine Entscheidung fällen.

Mit im Rennen um das Merck-Geschäft sind den Angaben zufolge auch noch Pharmarivalen wie Mylan und der britische Konsumgüterkonzern Reckitt Benckiser . Andere Bieter wie die Finanzinvestoren Bain und Cinven, die die neuen Eigentümer des Pharmakonzerns Stada sind, hätten sich hingegen aus dem Verkaufsprozess verabschiedet, hieß es./tav/das


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

153,20
-0,39%
Merck KGaA Realtime-Chart
93,98 CHF
-0,30%
Nestlé SA Chart
-  
0,00%
Stada Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Nestlé SA Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News