In dieser Woche ist es wieder soweit. Griechenland hätte gerne eine weitere Auszahlung von 7 Mrd. € - und zwar als nächste Tranche des dritten Hilfspaketes über insgesamt 86 Mrd. €. Hierüber werden die Finanzminister der Eurozone unter der Maßgabe befinden müssen, ob bis zum 22. Januar die 110 sogenannten vordringlichen Maßnahmen, zu denen sich die Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras verpflichtet hat, erfüllt sein werden. Nachdem bis vor kurzem unter Berufung auf einen aktuellen Prüfbericht der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds lediglich knapp die Hälfte davon umgesetzt war, muss also noch nachgebessert werden.
In der Folge hat das griechische Parlament weitere Reformen verabschiedet, welche den Arbeitsmarkt, die Steuern und die Energiebranche betreffen. Die dabei u.a. beschlossene Einschränkung des Streikrechts war besonders umstritten, und es wurde zum „Streik für den Streik“ aufgerufen. Begleitet wurden die Protestaktionen auch von Ausschreitungen gewaltbereiter Demonstranten, wobei Sicherheitskräfte mit Brandsätzen und Steinen beworfen wurden.
Zu welchem Ergebnis die Prüfungskommission am nächsten Montag kommen wird, muss abgewartet werden. Es sollte allerdings nicht überraschen, wenn unabhängig vom Prüfungsbericht die Politiker wieder einen Weg finden werden, die Hilfsgelder zu bewilligen. Es wäre nicht das erste Mal, wenn in Bezug auf Griechenland die rosarote Brille zum Einsatz käme! Zumal Politiker beider Lager nicht müde werden zu betonen, dass Griechenland schon bald wieder in der Lage sein wird, sich an den internationalen Kapitalmärkten zu refinanzieren.
Rechtliche Hinweise/Disclaimer und Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten der Baader Bank AG: www.bondboard.de/Newsletter/Disclaimer
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.