Sehr geehrte Damen und Herren,
heute ist erneut ein Beitrag in der Bild-Zeitung erschienen mit dem Titel "Bitcoins einfach erklärt". Hierzu einmal eine kleine Stellungnahme von meiner Seite, da für so einen kurzen Beitrag enorm viele "Unschärfen" beinhaltet sind:
BILD: "Es handelt sich beim Bitcoin und den anderen Kryptowährungen um Geld, dessen Wert dadurch entsteht, dass viele Menschen sie als Zahlungsmittel akzeptieren."
Markus Miller: Das ist so nicht zutreffend. Gold hat auch einen Wert ohne dass es als Zahlungsmittel akzeptiert ist. Geld hat 3 Funktionen: Zahlungsmittel, Recheneinheit und Wertaufbewahrung. Der Bitcoin ist als Massenzahlungsmittel absolut ungeeignet aufgrund seiner derzeitigen, technologischen Konzeption. BTC-Überweisungen bzw. Zahlungen sind zu langsam und viel zu teuer. Hier gibt es weit bessere Cryptocoins. Aber eben als eine Art "Digitales Gold" mit Wertaufbewahrungsfunktion und Akzeptanz.
BILD: "Wer Bitcoins besitzt, speichert sie auf einer Festplatte. Geht sie verloren, oder gibt der heimische Computer den Geist auf, verschwindet damit auch das digitale Geld".
Markus Miller: Das ist fachlich keine belastbare Aussage! Gibt ein Computer den Geist auf, verschwindet nicht automatisch das digitale Geld wenn es einen Backup für die Keys gibt, oder diese in Online-Wallets, Paper-Wallets oder Hardware-Wallets abgespeichert sind.
BILD: "Ein Brite schmiss seine Festplatte samt Bitcoins auf den Müll – so gingen bei ihm 81 Millionen Euro flöten".
Markus Miller: Die Bitcoins sind selbstverständlich nicht auf der Festplatte auf der Müllkippe, sondern in der Blockchain. Der Brite hat schlicht seinen Private-Key seiner Desktop-Wallet weggeworfen.
BILD: "Die rechtliche und steuerliche Situation von Bitcoin ist noch nicht vollständig entschieden und in mancherlei Hinsicht heikel. Allerdings werden Bitcoins sowohl rechtlich als auch steuerlich mehr und mehr anderen Währungen gleichgestellt".
Markus Miller: Für Altcoins (Alternative Cryptocoins = alles außer Bitcoin) ist diese Aussage grundsätzlich zutreffend. Nicht aber für den Bitcoin nach aktuell gültiger Auffassung der Behörden. Das Bundesfinanzministerium klassifiziert Bitcoins als „Recheneinheiten“ gemäß § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 des Kreditwesengesetzes (KWG). Solche Recheneinheiten sind Finanzinstrumente – genauso wie Devisen. Dadurch sind sie steuerlich private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Versteuerung unterjährig erzielter Gewinne erfolgt somit mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr sind Kursgewinne hingegen steuerfrei!
Viele Grüße
Markus Miller KRYPTO-X.BIZ
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