Nationale Steuersysteme scheitern an der international aufgestellten digitalen Wirtschaft. Die angedachte Sondersteuer für Apple (Apple Aktie), Google (Alphabet A Aktie) und Co. löst das Problem nicht, meinen Ökonomen. Aber es gibt andere Vorschläge.
Die vier wertvollsten Unternehmen der Welt entstammen allesamt der IT-Branche: Apple, Alphabet/Google, Microsoft (Microsoft Aktie) und Amazon (Amazon Aktie). Auf Platz sechs steht Facebook. Sie alle machen einen großen Teil ihrer Geschäfte und Gewinne in Europa. Allerdings zahlen sie alle hierzulande kaum Steuern. Die Finanzminister finden das zunehmend unbefriedigend.
Den Kampf gegen Steuervermeidung via Gewinnverlagerung in Steuerparadiese kämpfen die Finanzminister derzeit ohnehin. Auch die Digitalkonzerne nutzen Steuerparadiese. Aber das Problem liegt noch tiefer.„Das System der internationalen Besteuerung ist auf die Industriegiganten des 20. Jahrhunderts ausgerichtet, nicht auf das Hipster-Tech-Business der digitalen Ära“, schreiben Johannes Becker und Joachim Englisch auf der Website „Makronom“. Der Finanzwissenschaftler und der Steuerrechtler der Universität Münster haben das Prinzip der Quellenbesteuerung als Hauptproblem ausgemacht. Es besagt, dass Gewinne verbucht und besteuert werden sollen, wo sie erzeugt werden – also dort, wo Produktion und Wertschöpfung stattfinden. Wertschöpfung in einem Land setzt dabei mehr als nur Verkauf von Produkten voraus. Es braucht physische Präsenz mit Produktionsanlagen oder einer Verwaltung, die mehr als nur ausführendes Organ ist. Andernfalls würde es sich um reine Importe handeln. Auch wenn US-Autohersteller Autos nach Deutschland exportieren und an hiesige Abnehmer verkaufen, fällt der Gewinn in den USA an – die Steuern sind darum dort zu bezahlen. Unternehmen wie Twitter, Facebook (Facebook Aktie) oder Google unterhalten im Ausland meist allenfalls Vertriebsableger, die nicht als Betriebsstätte gelten. Aus diesem Grund ist der französische Finanzminister im Juli mit einem Versuch gescheitert, Googles Gewinne aus dem Geschäft in Frankreich zu besteuern.Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.