Die wehende Flagge der EU.
Mittwoch, 14.02.2018 05:50 von | Aufrufe: 169

Juncker stellt Pläne für bürgernähere EU und Finanzplanung vor

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker will am Mittwoch (12.00 Uhr) in Brüssel seine Ideen für eine bürgernähere EU vorstellen. Der Luxemburger wirbt unter anderem dafür, das bei der Europawahl 2014 eingeführte Spitzenkandidaten-System beizubehalten. Damals hatten die Fraktionen im Europaparlament erstmals Spitzenkandidaten mit der Aussicht auf das Amt des Kommissionschefs aufgestellt. Außerdem hatte Juncker vorgeschlagen, das Amt der Kommissionschefs mit dem des Ratspräsidenten zu verschmelzen. Bereits im September hatte Juncker von der EU einen "demokratischen Sprung nach vorn" gefordert.

Die EU-Kommission will den Staats- und Regierungschefs zudem eine Diskussionsgrundlage für erste Gespräche über die EU-Finanzplanung in den Jahren von 2021 bis 2027 liefern. Die Entscheidung darüber gilt als eine der heikelsten, die in der nächsten Zeit auf die EU-Staaten zukommen. Sie müssen sich unter anderem darüber einig werden, wie beziehungsweise ob sie die durch den Brexit entstehende Lücke im Gemeinschaftshaushalt stopfen wollen. Einen detaillierten Vorschlag für den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union will EU-Finanzkommissar Günther Oettinger Ende Mai vorlegen.

Kommende Woche Freitag diskutieren die Staats- und Regierungschefs der EU bei einem informellen Treffen in Brüssel über beide Themen./wim/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News