HV-Bekanntmachung: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 24.03.2017 15:10 von DGAP - Aufrufe: 295

DGAP-News: TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 24.03.2017 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 ISIN DE 000 744 600 7 Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 18. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 10. Mai 2017, 10:00 Uhr, eingeladen. Ort der Hauptversammlung ist das Forum am Schlosspark, Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg (bei Stuttgart).

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen übersendet. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Die Unterlagen können ferner im Internet unter www.takkt.de eingesehen und heruntergeladen werden. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.9 dieser Einladung.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) am 21. März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der gemeinsame Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 73.069.067,49 wie folgt zu verwenden:

(a)

Zahlung einer Dividende von Euro 0,55 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 65.610.331,00 an die Aktionäre, insgesamt also Ausschüttung von Euro 36.085.682,05.

(b)

Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 36.983.385,44 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende ist am 15. Mai 2017 zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum zu entlasten.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gemäß § 102 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft). Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende aller Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen muss.

Mit Beendigung der Hauptversammlung 2017, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, endet die Amtszeit aller gegenwärtig von der Hauptversammlung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats.

Damit sind sechs Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

6a) Dr. Florian Funck Essen Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg

6b) Stephan Gemkow Overath Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg

6c) Dr. Johannes Haupt Karlsruhe Vorsitzender der Geschäftsführung/CEO der E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Oberderdingen

6d) Thomas Kniehl Stuttgart Sachbearbeiter Schäden/Recherchen/Retouren der KAISER+KRAFT GmbH, Stuttgart

6e) Dr. Dorothee Ritz Pullach Geschäftsführerin Microsoft Österreich, Wien

6f) Christian Wendler Hameln Vorsitzender des Vorstands der Lenze SE, Aerzen

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung erfolgt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das ist das Geschäftsjahr 2021, da das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022.

Die vorgenannten Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den jeweiligen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Herr Dr. Florian Funck und Herr Dr. Johannes Haupt verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung und erfüllen damit die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. Sämtliche vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Stephan Gemkow, hat mitgeteilt, dass er im Falle einer Wiederwahl erneut für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung stehen wird.

Von den zur Wahl Vorgeschlagenen sind die nachfolgend genannten Kandidaten wie folgt Mitglieder in den aufgeführten, anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG):

Dr. Florian Funck

*

Vonovia SE, Bochum (Mitglied des Aufsichtsrats)

*

METRO AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats)

*

METRO Wholesale & Food Specialist AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats)

Stephan Gemkow

*

Evonik Industries AG, Essen (Mitglied des Aufsichtsrats)

*

JetBlue Airways Corp., New York/USA (Mitglied des Board of Directors)

*

Flughafen Zürich AG, Kloten/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats, voraussichtlich ab 20.04.2017)

Dr. Johannes Haupt

*

ARPA S.A.S., Niedermodern/Frankreich (Mitglied des Verwaltungsrats)

*

BLANCO GmbH & Co. KG, Oberderdingen (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

*

BLANCO Professional GmbH & Co. KG, Oberderdingen (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

*

DEFENDI Italy Srl, Ancona/Italien (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

*

Elektro-Kontakt d.d., Zagreb/Kroatien (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

*

ETA d.o.o., Cerkno/Slowenien (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

*

Lenze SE, Aerzen (Mitglied des Beirats)

Christian Wendler

*

Weidmüller AG, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats)

*

Lenze Operations GmbH, Aerzen (Mitglied des Aufsichtsrats)

*

Lenze Bachofen AG, Uster/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)

Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt der Aufsichtsrat: Herr Stephan Gemkow ist Vorsitzender des Vorstands und Herr Dr. Florian Funck ist Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, die mit 50,2 % der Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt ist. Herr Thomas Kniehl ist Sachbearbeiter Schäden/Recherchen/Retouren der KAISER+KRAFT GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Darüber hinaus unterhält nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegende persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 12 Absatz 1 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen.

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 19. April 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einladung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie müssen der Gesellschaft bis spätestens 03. Mai 2017 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

TAKKT AG c/o Computershare Operations Center D-80249 München Telefax: +49 89 30 90 37 - 4675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der organisatorischen Abwicklung. Die Eintrittskarten dienen der Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis und werden nach der Eingangskontrolle am Anmeldeschalter in einen Stimmabschnittsbogen umgetauscht. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

2.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können und insoweit nicht stimmberechtigt sind. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

3.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 65.610.331 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung somit 65.610.331 Stück.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgewiesen haben (vgl. oben unter 1.). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 8. Mai 2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse in Textform eingegangen sein:

Per Post: TAKKT AG, Zentralabteilung Recht, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart
Per Fax: +49 711 3465 - 898134
Per E-Mail: recht@takkt.de
5.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine fristgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen (vgl. oben unter 1.). Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen können an folgende Adresse übermittelt werden:

Per Post: TAKKT AG, Zentralabteilung Recht, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart
Per Fax: +49 711 3465 - 898134
Per E-Mail: recht@takkt.de

Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können wir aus technischen Gründen die entsprechenden Bevollmächtigungen nur berücksichtigen, wenn sie bis einschließlich 8. Mai 2017, 24:00 Uhr, formgerecht mit einer Weisung versehen bei uns eingehen.

Am Tag der Hauptversammlung kann der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ab 9:00 Uhr auch an den Schaltern am Eingang zum Versammlungsort bevollmächtigt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

6.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Versammlung, also bis zum 09. April 2017, 24:00 Uhr, schriftlich unter der in der nachfolgenden Nr. 7 angegebenen Adresse zugegangen sein. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

7.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 und 127 AktG

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung (§ 126 AktG) oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (§ 127 AktG) zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Per Post: TAKKT AG, Zentralabteilung Recht, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart
Per Fax: +49 711 3465 - 898134
Per E-Mail: recht@takkt.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen auf unserer Internetseite www.takkt.de veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 25. April 2017, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu solchen Anträgen können ebenfalls unter der genannten Internetadresse eingesehen werden.

Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.

8.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben unter Nr. 7. genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

9.

Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende Informationen

Folgende Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.takkt.de zur Verfügung:

-

Der Inhalt dieser Einberufung,

-

eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll,

-

die zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

*

der Konzernabschluss der TAKKT AG,

*

der Jahresabschluss der TAKKT AG,

*

der gemeinsame Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB,

*

der Bericht des Aufsichtsrats,

-

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,

-

die Formulare, die für die Briefwahl und die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können,

-

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge beziehungsweise Wahlvorschläge, Auskunftsrecht, sowie

-

Informationen zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten.

10.

Weitere Informationen

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.takkt.de zugänglich. Dort finden sich auch ergänzende Informationen zu den unter Ziffer 6. - 8. dargestellten Rechten der Aktionäre.

 

Stuttgart, im März 2017

Der Vorstand


24.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TAKKT AG
Presselstr. 12
70191 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: recht@takkt.de
Internet: http://www.takkt.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

558105  24.03.2017 

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