HV-Bekanntmachung: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Montag, 29.05.2017 15:05 von DGAP - Aufrufe: 159

DGAP-News: AGROB Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 29.05.2017 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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AGROB Immobilien AG Ismaning ISIN DE0005019004 / WKN 501900 ISIN DE0005019038 / WKN 501903 Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, den 12. Juli 2017, 10:00 Uhr (MESZ) im Haus der Bayerischen Wirtschaft (Europasaal), Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 6. April 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2016

  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2016 von wie folgt zu verwenden: EUR 1.913.313,00
* Zahlung des Gewinnanteiles von EUR 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2016 EUR 79.120,00
* Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR 0,21 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2016 EUR 818.244,00
* Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 1.015 .949,00
* Bilanzgewinn 2016 EUR 1.913.313,00
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstandes, das im Geschäftsjahr 2016 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitgliedes

Die Regelung des § 120 Abs. 4 AktG ermöglicht es, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitgliedes beschließt. Ein solches konsultatives Votum der Hauptversammlung soll den Aktionären ein Instrument an die Hand geben, ihre Auffassung zum Vergütungssystem zum Ausdruck zu bringen. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass ein solcher Beschluss gemäß § 120 Abs. 4 Satz 2 AktG für den Aufsichtsrat rechtlich nicht verbindlich ist; eine Anfechtung des Beschlusses nach § 243 AktG ist ausgeschlossen.

Die eigentliche Zielrichtung von § 120 Abs. 4 AktG ist es, den Aktionären eine beratende Beschlussfassung über das bestehende Vergütungssystem zu ermöglichen. Das Vergütungssystem, das für das noch bis zum 31. Dezember 2017 amtierende Vorstandsmitglied Stephan Fuchs gilt, wurde der Hauptversammlung im Jahr 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt und von dieser gebilligt. Es ist zuletzt im Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Jahr 2016 im Kapitel II.7 'Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand' veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat hat über die Nachfolge im Vorstand beraten und am 10. März 2017 Herrn Achim Kern mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 zum weiteren Mitglied des Vorstandes bestellt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den Abschluss eines Dienstvertrages für Achim Kern mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 unter Befristung bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Achim Kern folgt auf Stephan Fuchs, der zum Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2017 aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausscheidet. Ab dem 1. Januar 2018 wird der Vorstand der AGROB Immobilien AG wie bisher aus einer Person bestehen. Vorstand und Aufsichtsrat halten es im Hinblick auf Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung für sinnvoll, dass die Hauptversammlung unter diesem Tagesordnungspunkt über das im Zusammenhang mit der Bestellung von Herrn Kern angepasste System der Vorstandsvergütung beschließt.

Das am 1. Oktober 2017 in Kraft tretende System zur Vergütung des neuen Vorstandsmitgliedes trägt wie bisher allen gesetzlichen Anforderungen Rechnung. Es hat die folgenden Eckpunkte:

Vergütung des Vorstandsmitgliedes der AGROB Immobilien AG

Die Gesamtvergütung des ab 1. Oktober 2017 amtierenden Vorstandsmitgliedes Achim Kern wird auf Empfehlung des Personalausschusses vom Gesamtaufsichtsrat festgelegt.

Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des Vorstandsmitgliedes, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt.

Die Vergütung des Mitgliedes des Vorstandes setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:

a)

Eine jährliche, erfolgsunabhängige Festvergütung

Die Auszahlung erfolgt in 13 Teilbeträgen. 12 Teilbeträge werden monatlich ausgezahlt. Der 13. Teilbetrag fließt im November eines jeden Jahres. Mit der Regelung über die Festvergütung wird der langjährigen Tätigkeit des neuen Vorstandes in der Immobilienbranche sowie dessen individuellen Eignungsprofil angemessen Rechnung getragen.

b)

Variable Bezüge, die sich wie folgt zusammensetzen (ab 1. Januar 2018):

-

ergebnisabhängiger Anteil

0,9 % bezogen auf ein modifiziertes Betriebsergebnis zzgl. Cashflow der AGROB Immobilien AG im jeweiligen Geschäftsjahr. Als Betriebsergebnis gilt das Periodenergebnis der Gesellschaft nach Zinsen, ohne außerordentliche Komponenten sowie vor Ertragsteuern und Nettoaufwand aus den DSCB Pensionsverpflichtungen. Die Addition dieses Betriebsergebnisses und der Abschreibungen auf Sachanlagen gemäß Handelsbilanz ergibt den Cashflow. Im Vergleich zur bisherigen Regelung bleibt dieser ergebnisabhängige Vergütungsanteil von seiner Systematik her unverändert.

Eine Höchstgrenze für den ergebnisabhängigen Anteil ist fixiert.

-

Nachhaltigkeitskomponente

Erhöht sich der Net Asset Value der Gesellschaft im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 um mehr als 15 %, erhält das Vorstandsmitglied eine einmalige Zahlung, die betragsmäßig bereits festgelegt ist.

Die Zahlung der Nachhaltigkeitskomponente wird nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, der der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2020 vorgelegt wird, fällig.

Die variablen Bezüge werden vom Aufsichtsrat jedes Jahr für das abgelaufene Jahr neu festgelegt. Sie werden mit der Gehaltszahlung, die der ordentlichen Hauptversammlung folgt, der der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr vorgelegt wird, fällig.

Soweit Beginn und Ende der Laufzeit des Dienstvertrages sich nicht mit dem Geschäftsjahr decken, wird die Vergütung pro rata temporis des betreffenden Geschäftsjahres berechnet.

Eine Höchstgrenze für die Gesamtvergütung ist fixiert.

Eine Clawback-Klausel, die bei bestimmtem Fehlverhalten des Vorstandes die Rückführung von gezahlten variablen Bezügen der letzten zwei Jahre vorsieht, ist vereinbart.

Ein Abfindungs-Cap von maximal zwei Jahresvergütungen ist vereinbart.

c)

Nebenleistungen

Das Vorstandsmitglied hat des Weiteren Anspruch auf die folgenden Nebenleistungen:

-

Dienstwagen

-

Erstattung der üblichen Auslagen und Aufwendungen bei Dienstreisen

-

Unfallversicherung

-

Monatliche Zuschüsse zur gesetzlichen Angestelltenversicherung und/oder Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung gegebenenfalls einschließlich einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bis zur Hälfte der vom Vorstandsmitglied gezahlten freiwilligen Aufwendungen und nur bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Angestelltenversicherung, die die Gesellschaft zu leisten hätte, wenn das Vorstandsmitglied versicherungspflichtig wäre. Die Auszahlung dieser Zuschüsse erfolgt soweit vorgeschrieben nach Steuerabzug.

Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen: Das ab 1. Oktober 2017 in Kraft tretende neue System zur Vergütung des Vorstandmitgliedes wird gebilligt.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2017

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 'Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft', München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und - sofern beauftragt - gegebenenfalls für die Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2017 zu wählen.

II.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (29. Mai 2017) ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 11.689.200,00 eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

III.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen.

Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 21. Juni 2017, 0:00 Uhr, MESZ (Record Date), zu beziehen.

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und - im Falle von Stamm-Stückaktien - des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und - im Falle von Stamm-Stückaktien - des Stimmrechtes keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 5. Juli 2017, 24:00 Uhr, MESZ, unter der folgenden Adresse zugehen:

 

AGROB Immobilien AG c/o UniCredit Bank AG CBS51DS/GM, 80311 München Fax: 089 / 54 00-2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

IV.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechtes und - im Falle von Stamm-Stückaktien - insbesondere ihres Stimmrechtes, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

verwaltung@agrob-ag.de.

Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.

Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechtes erforderlich ist. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.

Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse

www.agrob-ag.de

zum Download zur Verfügung und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr (MESZ) und 14:00 Uhr (MESZ) unter der Telefonnummer 089 / 996873-0 angefordert werden.

Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:

 

AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101, 85737 Ismaning Fax: 089 / 996873-32 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens am 10. Juli 2017, 24:00 Uhr, MESZ, unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.

Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

V.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. Juni 2017, 24:00 Uhr, MESZ, zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:

 

AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101, 85737 Ismaning

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über das Verlangen halten.

Gegenanträge/Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.agrob-ag.de

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 27. Juni 2017, 24:00 Uhr, MESZ, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:

 

AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101, 85737 Ismaning Fax: 089 / 996873-32 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de

Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages nachzuweisen.

Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.

VI.

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.agrob-ag.de

zugänglich:

*

Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht,

*

der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2016,

*

der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016,

*

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016,

*

der Gewinnverwendungsvorschlag,

*

der Geschäftsbericht und

*

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können (auch zum Download).

Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.

 

Ismaning, im Mai 2017

Der Vorstand

 

Anfahrtsskizze zur Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG

 

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Veranstaltungsort: Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Straße 5 80333 München

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: S-Bahn

 

Linien S1 bis S8 | Haltestelle Karlsplatz (Stachus) Ausgang Prielmayerstraße (Justizpalast), Fußweg ca. 7 Minuten

U-Bahn

 

U1 und U2 | Haltestelle Hauptbahnhof weiter zu Fuß oder mit der S-Bahn (alle) bis Karlsplatz (Stachus) Ausgang Lenbachplatz, Fußweg ca. 4 Minuten U3, U4, U5 und U6 | Haltestelle Odeonsplatz Ausgang Brienner Straße, Fußweg ca. 5 Minuten

Straßenbahn

 

Linien 16, 17, 18, 20 und 21 | Haltestelle Karlsplatz (Stachus), Fußweg ca. 7 Minuten Linie 19 | Haltestellen Lenbachplatz (siehe Plan, 01) oder Hauptbahnhof, Fußweg ca. 5 Minuten Linien 27 und 28 | Haltestelle Ottostraße (siehe Plan, 02), Fußweg ca. 3 Minuten

PKW/Parkmöglichkeit

 

Im Parkhaus 'Haus der Bayerischen Wirtschaft', Max-Joseph-Straße 5, sowie im Parkhaus am Salvatorplatz, Jungfernturmstraße (Einfahrt), steht Ihnen eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.

AGROB Immobilien AG Münchener Straße 101 · 85737 Ismaning Telefon: 089 / 99 68 73-0 · Fax: 089 / 99 68 73-32 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de · www.agrob-ag.de

29.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Internet: http://www.agrob-ag.de/
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

578253  29.05.2017 

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