BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kartellwächter prüfen einem Pressebericht zufolge mögliche Absprachen deutscher Autobauer in der Diesel-Affäre. Grundlage der Untersuchung sei ein Dokument der VW-Tochter
Adblue ist ein Harnstoff-Wasser-Gemisch, mit dem in der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen gesundheitsgefährdende Stickoxide chemisch umgewandelt und damit weitgehend neutralisiert werden sollen. Im von Volkswagen-Konzern ausgelösten Diesel-Skandal hatte das Gemisch eine wesentliche Rolle gespielt: Weil die Tanks auch aus Kostengründen kleingehalten und die Nachfüllstopps an der Tankstelle für den Kunden reduziert werden sollten, wurde auf der Straße nicht soviel Adblue bei der Abgasreinigung eingespritzt, wie zur Erreichung der Emissionsgrenzwerte erforderlich gewesen wäre.
Die Unterlagen von Audi soll die Staatsanwaltschaft München laut dem Bericht bei einer Durchsuchung von Audi-Standorten Mitte März mitgenommen haben. Die deutschen Autobauer Audi, VW, Daimler (Daimler Aktie)
Unterdessen bekommt die Branche in der Diesel-Affäre offenbar auch von anderen Stellen in Brüssel weiter Druck. So habe Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska gefordert, bis Ende des Jahres nicht umgerüstete betroffene VW-Fahrzeuge von 2018 an stillzulegen. Das berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Freitag) unter Berufung auf ein Papier aus dem Haus der polnischen EU-Politikerin. VW hat zwar versprochen, die 8,5 Millionen in Europa betroffenen Autos bis dahin umgerüstet zu haben. Derzeit fehlen aber davon nach Angaben der Zeitung noch Millionen Fahrzeuge./men/stw/stb
Kurzfristig positionieren in BMW St | ||
UM2MHL
| Ask: 2,15 | Hebel: 5,76 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.