LONDON (dpa-AFX) - Der Streit in Großbritannien um die Mitgliedschaft in einer Zollunion mit der EU nach dem Brexit spitzt sich zu. Nachdem die Regierung in der vergangenen Woche eine herbe Niederlage im Oberhaus in der Frage einstecken musste, bekräftigte sie am Montag ihren Entschluss zum Austritt aus dem Verbund. "Wir werden nicht in der Zollunion bleiben oder einer Zollunion beitreten", hieß es aus Regierungskreisen.
Das Land wird im März 2019 aus der EU austreten. Premierministerin Theresa May sprach sich bislang für einen klaren Bruch mit Brüssel aus. Demnach soll das Land sowohl die Zollunion als auch den Europäischen Binnenmarkt verlassen.
Doch inzwischen formiert sich auch im Unterhaus immer deutlicher Widerstand gegen die Pläne hinsichtlich der Zollunion. Eine nicht-bindende Abstimmung am Donnerstag in der Frage könnte die Kräfteverhältnisse offenlegen.
May verfügt nur über eine hauchdünne Mehrheit. Sollten sich die EU-freundlichen Abgeordneten durchsetzen, könnten sie versuchen, der Regierung die Hände zu binden. Medienberichten zufolge könnte May gezwungen sein, verbindliche Abstimmungen mit einer Vertrauensfrage zu verbinden.
Die Mitglieder der Zollunion einigen sich auf gemeinsame Außenzölle - an den Binnengrenzen fallen keine Zölle an. Auf Grenzkontrollen im Warenverkehr zwischen den Mitgliedern kann deshalb verzichtet werden.
Experten sehen in einer Teilnahme Großbritanniens an einer Form von Zollunion fast die einzige Möglichkeit, Grenzkontrollen zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland zu verhindern. Auch große Teile der britischen Wirtschaft dringen auf eine Mitgliedschaft in der Zollunion.
Brexit-Enthusiasten erhoffen sich hingegen durch einen Austritt die Möglichkeit, neue Handelsabkommen mit Ländern wie China, Indien und Australien zu schließen. Es handle sich um eine "goldene Gelegenheit", heißt es./cmy/DP/das
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.