Das Koalitionsgezerre um neue Verbraucher-Klagerechte geht weiter. Ein geplanter Kabinettsbeschluss wurde kurzfristig wieder abgesagt.
Die Gesetzespläne für die Einführung neuer Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal verzögern sich weiter. Die Abstimmungen über den Gesetzentwurf für die sogenannte Musterfeststellungsklage innerhalb der Regierung dauerten an, es gebe noch „in kleineren Punkten Beratungsbedarf“, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen.
Demnach steht etwa in der Frage der Klagebefugnis eine Einigung noch aus. Daher sei ein Kabinettsbeschluss auf Anfang Mai vertagt worden. Der Zeitplan für das geplante Inkrafttreten des Gesetzes sei aber nicht gefährdet, hieß es in den Kreisen weiter. Trotz der Verzögerung reiche die Zeit aus, um das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abzuschließen.
Durch die Musterfeststellungsklage sollen in Deutschland erstmals Verbraucher mit gleichen Schadensfällen gemeinsam vor Gericht Ersatz einfordern können. Allerdings wollen Union und SPD keine Sammelklage einführen, sondern Verbänden das Recht zu einer Musterfeststellungsklage im Namen der Geschädigten einräumen.
An diesen klageberechtigten Verbänden ist bislang eine Einigung gescheitert. Union und Wirtschaftsverbände fürchten, der Gesetzentwurf öffne den Weg für Missbrauch. Demnach könnten Anwälte eine Klage erzwingen, um vor allem Prozesskosten zu kassieren. Die Union will deshalb die Klagebefugnis deutlich enger fassen, was die SPD bisher ablehnte.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte zuletzt wenig Verständnis für die Vorbehalte der Union gezeigt. Die Musterklage werde sich nicht so auswirken wie Sammelklagen in den USA, sagte die SPD-Politikerin am Wochenende der Funke-Mediengruppe. Solche Befürchtungen seien unbegründet. „Wir haben hier klare Leitplanken eingezogen, die eine Klageindustrie verhindern.“
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