Das Amtsgericht Frankfurt lehnt einen Vergleich ab, mit dem das Insider-Verfahren gegen Carsten Kengeter beendet werden sollte. Die Chancen auf einen neuen Vertrag für den Deutsche-Börse-Chef sinken damit weiter.
Seit neun Monaten hält das Ermittlungsverfahren gegen Vorstandschef Carsten Kengeter die Deutsche Börse schon auf Trab. Und am Montagabend haben sich die Hoffnungen des Unternehmens zerschlagen, dass diese Leidenszeit bald ein Ende hat. Denn das zuständige Amtsgericht Frankfurt hat einen Vergleich abgelehnt, auf den sich die Deutsche Börse, Kengeter und die Staatsanwaltschaft Mitte September verständigt hatten.
„Dem Gericht erscheint eine Fortführung der Ermittlungen angesichts der Bedeutung des Verfahrens derzeit opportun“, erklärte die Deutsche Börse in einer Pflichtmitteilung an die Märkte. Die weitergehenden Ermittlungen könnten „von einer Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts bis hin zur Anklageerhebung führen“. Das Gericht habe den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben, die nun über das weitere Vorgehen entscheiden werde.
Kengeter hatte sich im Dezember 2015 im Rahmen eines Vergütungsprogramms mit Aktien der Deutschen Börse eingedeckt. Die Ermittler glauben, er habe damals schon über die inzwischen geplatzte Fusion mit der London Stock Exchange (LSE) verhandelt, und werfen ihm Insiderhandel vor. Zudem hat die Deutsche Börse die Märkte aus Sicht der Ermittler zu spät über die Gespräche mit der LSE informiert.
Das Unternehmen und der Vorstandschef haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Dennoch stimmten sie vor einem Monat einem Angebot des Staatsanwalts zu, die Verfahren gegen die Zahlung eines Geldbetrags einzustellen. Die Deutsche Börse sollte wegen Organisationsverschuldens ein Bußgeld von 10,5 Millionen Euro überweisen, Kengeter selbst 500.000 Euro.
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