Finanzbericht: Software AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

Donnerstag, 12.10.2017 14:40 von DGAP - Aufrufe: 221

DGAP Vorabbekanntmachung Finanzberichte: Software AG Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Software AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen 12.10.2017 / 14:35 Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Hiermit gibt die Software AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Bericht: Quartals-/ Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 20.10.2017 Veröffentlichungsdatum / Englisch: 20.10.2017 Deutsch: https://investors.softwareag.com/de/result-center Englisch: https://investors.softwareag.com/en/result-center


12.10.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Software AG
Uhlandstraße 12
64297 Darmstadt
Deutschland
Internet: www.softwareag.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

618471  12.10.2017 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=618471&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News