EQS-Adhoc: ACRON HELVETIA VII Immobilien AG: Abschluss eines Fusionsvertrages mit der ACRON Swiss Premium Assets AG

Montag, 27.03.2017 17:05 von DGAP - Aufrufe: 116

EQS Group-Ad-hoc: ACRON HELVETIA VII Immobilien AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Fusionen & Übernahmen ACRON HELVETIA VII Immobilien AG: Abschluss eines Fusionsvertrages mit der ACRON Swiss Premium Assets AG 27.03.2017 / 17:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR


Ad Hoc Mitteilung

ACRON HELVETIA VII Immobilien AG - Abschluss eines Fusionsvertrages mit der ACRON Swiss Premium Assets AG

Zürich, 27. März 2017 - Die ACRON HELVETIA VII Immobilien AG (BX: AHGN) hat mit der ACRON Swiss Premium Assets AG mit Sitz in Zug am 23. März 2017 einen Fusionsvertrag abgeschlossen. Die ACRON HELVETIA VII Immobilien AG wird nach diesem Fusionsvertrag ihre sämtlichen Aktiven und Passiven gemäss der Fusionsbilanz vom 15. März 2017 per 31. Dezember 2016 durch Universalsukzession mit Wirkung per Vollzug auf die ACRON Swiss Premium Assets AG übertragen und aufgelöst.

Zur Genehmigung der Fusion hat der Verwaltungsrat der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG am heutigen Tag zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am 2. Mai 2017 eingeladen. Der Zusammenschluss gilt als genehmigt, falls diese ausserordentliche Generalversammlung die Genehmigung des Zusammenschlusses mit der notwendigen Mehrheit gemäss Art. 18 Abs. 5 Fusionsgesetz beschliesst, d.h. mit einer Zustimmung von mindestens 90% der stimmberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG. Die ACRON Swiss Premium Assets AG hält zum heutigen Tag 93,84% des Aktienkapitals und der Stimmrechte an der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG.

Die Parteien des Fusionsvertrags haben vereinbart, dass die Aktionäre der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG eine Abfindung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Fusionsgesetz erhalten. Die Abfindung wird durch die ACRON Swiss Premium Assets AG ausgerichtet. Bei Vollzug der Fusion sollen die Aktionäre für eine Namenaktie von CHF 60.76 Nennwert CHF 95.00 in bar erhalten.

Die Aktionäre können am Sitz der Gesellschaft Einsicht in den Fusionsvertrag, den Fusionsbericht der Verwaltungsräte von der ACRON Swiss Premium Assets AG und der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG vom 23. März 2017, den Prüfungsbericht des staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmens PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, vom 24. März 2017 und die Jahresrechnung und Jahresberichte der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG der letzten drei Geschäftsjahre nehmen. Den Aktionären werden die Unterlagen auch auf Verlangen zugestellt.

Zudem hat der Verwaltungsrat am heutigen Tag ein Dekotierungsgesuch bei der BX Berne eXchange eingereicht.

Über ACRON HELVETIA VII Immobilien AG Bei der Beteiligungsliegenschaft handelt es sich um die siebengeschossige und voll vermietete Büroimmobilie Portikon am Standort Glattpark in Zürich-Opfikon. Das Atriumgebäude wurde im September 2009 komplett fertiggestellt. Die beiden Hauptmieter Baxter Healthcare S.A. und Takeda Pharmaceuticals International GmbH sind in der Pharma- / Healthcare Branche tätig und mieten zusammen ca. 90 % der zur Verfügung stehenden Mietfläche bis 2019. Portikon ist eine der grössten Immobilien der Schweiz, die nach Schweizer Minergie- P(R)-Standard, vergleichbar dem Passivhaus-Standard, konzipiert und gebaut sind.

Seit dem 17. Oktober 2011 sind die Aktien der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG (Börsensymbol: AHGN) an der BX Berne eXchange kotiert. www.acron-helvetia7.ch)

Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=ISEGIHKMUY Dokumenttitel: 170327_AH-VII_Ad-hoc_Fusion_final
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ACRON HELVETIA VII Immobilien AG
c/o ACRON AG, Splügenstrasse 14
8002 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 44 2043400
Fax: +41 44 2043409
E-Mail: info@acron-helvetia7.ch
Internet: www.acron-helvetia7.ch
ISIN: CH0049813634
Börsen: BX Berne eXchange
 
Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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