Bundesverfassungsgericht erklärt Brennelementesteuer für nichtig.
Mittwoch, 07.06.2017 10:40 von | Aufrufe: 2304

Eon, RWE und Co mit Kurssprüngen: Bundesverfassungsgericht kippt Brennelementesteuer

Bundesverfassungsgericht erklärt Brennelementesteuer für nichtig. - © istock.com / Dobresum

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Entscheidung gefällt und die umstrittene Brennelementesteuer am Mittwoch für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Rund 6,3 Milliarden Euro spülte die Abgabe bis Ende 2016 in die Staatskassen. Nun können Konzerne wie Eon, RWE und EnBW mit milliardenschweren Rückzahlungen rechnen. Die Entscheidung des Gerichts sorgte am Mittwoch für gute Laune bei den Anlegern. 

Weg frei für Rückerstattungen

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts habe der Gesetzgeber keine Befugnis zum Erlass der Brennelementesteuer gehabt, da sie nicht dem Typus der Verbrauchssteuer nach Artikel 106 des Grundgesetzes entspreche. Der Zweite Senat des Gerichts erklärte das Gesetz daher rückwirkend für nichtig. Eon, RWE und Co winken mit dieser Entscheidung nun Rückerstattungen in Milliardenhöhe: Eon hatte bis Ende 2016 rund 2,8 Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt, wie ein Sprecher des Konzerns laut Nachrichtenagentur dpa am Dienstag sagte. RWE kann mit einer Rückzahlung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro rechnen und EnBW mit eine Rückerstattung von 1,44 Milliarden Euro. Bereits 2013 erklärte das Finanzgericht in Hamburg das Gesetz zur Brennelementesteuer für verfassungswidrig. Der Bund sei nach Ansicht des Gerichts nicht befugt gewesen, die neue Steuer zu erlassen. Da allerdings nur das Bundesverfassungsgericht Parlamentsgesetze verwerfen kann, mussten die Richter das Verfahren damals aussetzen. Zwar hätte das Finanzgericht in Hamburg die Stromkonzerne bis zu einer endgültigen Entscheidung auch von der Zahlung der Steuer entbunden, dies hatte allerdings vor dem Bundesfinanzhof keinen Bestand.

Die Brennelementesteuer gab es von Anfang 2011 bis Ende 2016 und umfasste eine Zahlung von 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals in einem Reaktor eingesetzt wurden. Im Gegenzug bekamen Kraftwerke längere Laufzeiten. Bei Einführung der Steuer wurden damals jährliche Einnahmen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro erwartet. Die Bundesregierung hielt auch nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 an der Abgabe fest, als sie den Atomausstieg bis 2022 beschloss. Die Stromkonzerne sahen sich dadurch gegenüber anderen Stromerzeugern allerdings benachteiligt.

Börse: Gute Laune bei Anlegern

Im frühen Handel am Mittwoch verhielten sich Anleger zwar zunächst eher abwartend, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hob dann allerdings schlagartig die Laune. Die Aktienkurse von Eon und RWE reagierten mit kräftigen Kurssprüngen. Aktien von Eon notierten zuletzt mit 4,29 Prozent im Plus und RWE-Aktien legten zuletzt um 4,26 Prozent zu. Beide Titel setzten sich damit an die Dax-Spitze. Auch für Aktien von EnBW ging es zuletzt mit einem Plus von 6,14 Prozent deutlich aufwärts.


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