FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Euro
Die absehbare Regierung aus den Parteien Fünf Sterne und Lega in Italien plant enorme Ausgabensteigerungen und Steuerkürzungen. Am Mittwoch hatte die Forderung in einem vorläufigen Regierungsentwurf nach einem Schuldenerlass durch die EZB den Euro unter Druck gesetzt und auf den tiefsten Stand in diesem Jahr bei 1,1764 Dollar getrieben.
In einem neuen Entwurf ist diese Forderung nicht mehr enthalten. Dies sorgte am Vormittag für eine vorübergehende Entspannung am Devisenmarkt. Allerdings wollen die Regierungsparteien jetzt die von der EZB gekauften Staatsanleihen nicht mehr bei den Schuldenquoten berücksichtigen. Die mögliche neue italienische Regierung dürfte laut Ökonomen zu einem anhaltenden Belastungsfaktor für den Euro werden.
Die Turbulenzen stellen zudem auch die vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron geforderte Weiterentwicklung der Währungsunion in Frage. "Einigen sich die Protestbewegung Fünf Sterne und die rechtsgerichtete Lega auf ein Regierungsprogramm für Italien, dürften die europapolitischen Pläne Macrons endgültig weitgehend gescheitert sein", kommentierte Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer. "Denn eine solche Regierung würde fiskalisch verantwortungslos auftreten und die Bereitschaft vieler Wähler im Norden des Euroraums weiter verringern, sich auf die Pläne Macrons für mehr Umverteilung einzulassen."
Im weiteren Tagesverlauf stehen erst am Nachmittag Konjunkturdaten an, die für Bewegung sorgen könnten. In den USA werden Zahlen zu den Erstanträgen auf Arbeitslosenhilfe, der Sammelindex der Frühindikatoren sowie der Philly-Fed-Index veröffentlicht, der die wirtschaftliche Aktivität in der Region Philadelphia misst./jsl/jkr/jha/
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.