Die Deutsche Börse muss sich wegen der Kommunikation des Chefwechsels auf eine Strafe durch die Finanzaufsicht Bafin einstellen.
Die Deutsche Börse und die Bafin – das war die unendliche Geschichte des Jahres 2017. Im Herbst griff die deutsche Finanzaufsicht maßgeblich ins Insider-Verfahren von Vorstandschef Carsten Kengeter ein und forcierte damit letztlich dessen Rückzug. Und anschließend untersuchte die Bonner Behörde, ob Deutschlands größter Börsenbetreiber die Märkte Mitte November zu spät über die Auswahl von Kengeters Nachfolger informiert hat.
Und in diesem Fall ist ein Bußgeld für die Deutsche Börse nun wahrscheinlicher geworden. Die Bafin hat Anhaltspunkte für Verstöße und hat den Fall intern weitergegeben. „Wir haben das Ergebnis unserer Untersuchung im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Mitteilung der Deutschen Börse vom 16. November 2017 inzwischen an unser Referat für Ordnungswidrigkeiten abgegeben“, sagte eine Bafin-Sprecherin. „Der Sachverhalt wird dort nun weiter untersucht.“ Zuerst hatte darüber die „Wirtschaftswoche berichtet.“
Bei einer verspäteten Veröffentlichung von Insiderinformationen kann die Bafin Bußgelder verhängen, die maximal zwei Prozent des Jahresumsatzes entsprechen. Da die Deutsche Börse 2016 Erträge von 2,4 Milliarden Euro einfuhr, wäre somit eine Strafe von maximal 48 Millionen Euro möglich.
Das Handelsblatt und mehrere andere Medien hatten bereits am 15. November berichtet, dass Weimer der Favorit auf die Nachfolge von Kengeter ist. Die Deutsche-Börse-Aktien legte an dem Tag knapp zwei Prozent zu. Der Personalausschuss und der Aufsichtsrat der Deutschen Börse tagten jedoch erst am 16. November.
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