BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur hat ihre Kritik an der mobilen Daten-Flatrate "StreamOn" der Telekom
So muss das Angebot nach Vorgabe der Bundesnetzagentur auch im europäischen Ausland unterschiedslos zur Verfügung stehen, ohne dass es vom Inklusivvolumen abgezogen wird. Zudem muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. "Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen", sagte Homann.
Beim "StreamOn"-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple (Apple Aktie)
Die Telekom hat nun bis Ende März 2018 Zeit, nachzubessern. Andernfalls droht ein Zwangsgeld. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Behörde hatte ihre Kritik bereits im Oktober erläutert und die Telekom zur Abhilfe aufgefordert./gri/DP/jha
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