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Freitag, 23.03.2018 12:16 von | Aufrufe: 282

bet-at-homecom-Aktie gewinnt 2,87 Prozent

Schriftzug "News" (Symbolbild). pixabay.com

Im deutschen Wertpapierhandel liegt die Aktie von bet-at-homecom (bet-at-homecom-Aktie) aktuell im Plus. Der jüngste Kurs betrug 71,80 Euro.

Eine Verteuerung in Höhe von 2,00 Euro erfreut derzeit die Aktionäre von bet-at-homecom. Der Preis für das Papier liegt gegenwärtig bei 71,80 Euro. Gegenüber dem SDAX (SDAX) liegt der Anteilsschein von bet-at-homecom damit vorn. Der SDAX kommt derzeit nämlich auf 11.855 Punkte. Das entspricht einem Minus von 1,50 Prozent. Für ein neues Allzeithoch müsste das Wertpapier von bet-at-homecom noch ordentlich zulegen. Den bisherigen Höchststand von 150,30 Euro erreichte die Aktie am 8. Juni 2017.

Das Unternehmen bet-at-homecom

Der bet-at-home.com AG Konzern ist im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten tätig. Mit knapp 4,3 Millionen registrierten Kunden weltweit zählt das an der Frankfurter Börse notierte Unternehmen mit seinen Tochtergesellschaften zu den erfolgreichsten Glücksspielanbietern Europas. Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Poker, Casino, Games und Virtual Sports. bet-at-homecom setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 113 Mio. Euro um. Der Konzern machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 32,8 Mio. Euro. Neueste Geschäftszahlen will bet-at-homecom am 29. März 2018 bekannt geben.

Ein Blick auf ähnliche Aktien

  bet-at-homecom 888 GVC Kindred Group Playtech SJM
Kurs 71,80 3,15 € 10,70 € 11,39 € 8,70 € 0,70 €
Performance 2,87 +2,94% -1,20% -4,08% 0,00% 0,00%
Marktkap. 504 Mio. € 1,12 Mrd. € 3,22 Mrd. € 2,62 Mrd. € 2,81 Mrd. € 3,97 Mrd. €

So sehen Analysten die bet-at-homecom-Aktie

Die Aktie von bet-at-homecom wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Privatbank Hauck & Aufhäuser hat Bet-at-home von "Buy" auf "Hold" abgestuft und das Kursziel von 110 auf 89 Euro gesenkt. In Österreich gebe es regulatorische Risiken für den Wett- und Online-Glücksspielanbieter, da das Finanzministerium ein Verbot des Online-Glücksspiels planen könnte, schrieb Analyst Robin Brass in einer am Montag vorliegenden Studie. Auch dass dieses gegen EU-Recht verstoßen würde, würde die Regierung möglicherweise nicht davon abhalten.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.


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