Die Diskussion um Gebühren fürs Geldabheben bei immer mehr Sparkassen und Volksbanken zeigt Folgen: Die ersten Institute schaffen die Entgelte wieder ab. Und Verbraucherschützer klagen gegen die neuen Kontomodelle.
Sparkassen und Volksbanken geraten aufgrund neuer Kontomodelle, die Gebühren fürs Geldabheben am Automaten vorsehen, zunehmend unter Druck. Verbraucherschützer ziehen gegen einzelne Kreditinstitute vor Gericht. „Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben“, sagte Finanzmarktwächter Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen der Deutschen Presse-Agentur. „Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank läuft bereits vor dem Landgericht Halle.“
Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen informieren und sie auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. „Bei den drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht.“ Bei einem weiteren Geldhaus gebe es entsprechende Hinweise. Besonders ärgerlich ist aus Sicht Görners, wenn Kunden am Automaten nicht auf die Gebühr hingewiesen werden. Zwar seien die Finanzhäuser dazu nicht grundsätzlich verpflichtet. „Im Einzelfall kann aber Irreführung des Verbrauchers vorliegen. Dann können wir dagegen vorgehen.“
Der Verbraucherschützer mahnte: „Wir sehen die Institute in der Pflicht, ihre Kunden transparent zu informieren.“ Zwar müssen Banken und Sparkassen ein Preisverzeichnis veröffentlichen. Das helfe Verbrauchern allerdings wenig, wenn die Informationen nicht im Internet zu finden seien. „Die Kunden müssen in diesem Fall in der Filiale nachfragen. Doch wer macht das schon“, argumentierte Görner.
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