Die Shibuya-Kreuzung in Tokio, Japan.
Dienstag, 21.11.2017 16:08 von | Aufrufe: 521

Autozuliefer KSS kauft japanischen Airbag-Hersteller Takata

Die Shibuya-Kreuzung in Tokio, Japan. pixabay.com

TOKIO/DETROIT/ASCHAFFENBURG (dpa-AFX) - Der insolvente japanische Airbag-Hersteller Takata wird für 1,35 Milliarden Euro von dem chinesisch-amerikanischen Autozulieferer KSS übernommen. Der Kaufvertrag wurde am Dienstag in unterzeichnet, wie die Unternehmen in Tokio und Detroit mitteilten. Die mehr als 3000 Takata-Mitarbeiter in Deutschland könnten zu unveränderten Konditionen im neuen Konzern arbeiten, sagte ein Firmensprecher. Sie hätten jetzt mehr Sicherheit.

Nach dem Rückruf von mehr als 100 Millionen Airbags hatte Takata im Juni in Japan und den USA Insolvenz angemeldet - nicht aber die Tochterfirma in Europa. Die Geschäftsentwicklung von Takata Europa liege gut im Plan, die finanzielle Basis sei solide, sagte der Sprecher. Takatas Europa-Zentrale mit Forschungs- und Entwicklungsabteilung sitzt in Aschaffenburg. Das Unternehmen produziert dort und in Bad Kissingen mit 2000 Mitarbeitern Airbags und Kinderrückhaltesysteme. Weitere 1250 Beschäftigte arbeiten in Ulm, Berlin und Sachsen.

Wenn die Insolvenzgerichte zustimmen, übernimmt KSS Takata ganz, mit Ausnahme der Produktionsanlagen für jene Gasgeneratoren, die Airbags bei langer feuchter Hitze fälschlich auslösten. Takata will mit dem Verkaufserlös seine Milliardenstrafe in den USA bezahlen, den Umbau finanzieren und Schulden tilgen./rol/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zur Takata Corporation Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
19.04.24 - PR Newswire