Aufklären, warnen, abmahnen

Donnerstag, 30.03.2017 18:11 von Handelsblatt - Aufrufe: 113

Die „Marktwächter“ der Verbraucherzentralen für Finanzmarkt und Digitale Welt haben seit ihrem Start 2015 tausende fragwürdige Anbieter und Maschen überprüft. Nun stellt der Bund eine langfristige Förderung in Aussicht.

Sie sind eine Art Frühwarnsystem für betrügerische Anbietermaschen: Seit fast zwei Jahren sind die Marktwächter aktiv. Sie wurden im Frühjahr 2015 auf Initiative von Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) für die Bereiche „Finanzmarkt“ und „Digitale Welt“ etabliert. Beauftragt wurden die 16 Verbraucherzentralen der Länder.

Nun zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Bilanz: Aus mehr als einer Million Anfragen, Beratungen und Beschwerden seien bislang mehr als 12.400 auffällige Meldungen ausgewertet worden, teilte der VZBV auf Anfrage des Handelsblatts mit. Das sind 100 bis 200 Meldungen pro Woche.

Die knapp 100 für die Marktbeobachtung eingesetzten Experten prüfen, ob strukturelle Missstände vorliegen. Trifft dies zu, werden Verbraucherwarnungen ausgesprochen. Seit Projektstart wurden 19 solcher Warnungen herausgegeben. In 37 Fällen sind Rechtsverstöße festgestellt worden. Die betroffenen Firmen wurden abgemahnt. So musste beispielsweise ein Homeshopping-Anbieter eine Unterlassungserklärung wegen irreführender Werbung abgeben. In besonders schwierigen Fällen ziehen die Verbraucherschützer vor Gericht. So hat der VZBV gegen den Messengerdienst WhatsApp vor dem Landgericht Berlin Klage eingereicht, weil sich das Unternehmen das Recht einräumte, Daten von Verbrauchern mit Facebook (Facebook Aktie) zu teilen.

Direkte Durchgriffsrechte haben die Verbraucherschützer nicht. Deshalb schalten sie nicht selten die zuständigen Behörden ein. Für Finanzprodukte ist dies beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Nach einem Hinweis der Marktwächter im Sommer 2016 untersagte die Bafin der niederländischen SPS Bank unerlaubt betriebene Einlagen- und Kreditgeschäfte in Deutschland.

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