AlexisMachine, das geht nicht durch AGB auszuhöhlen
ich will ja als Verleiher meine Gebühren kassieren, und nicht der brooker
der ist nur verwahrer , aber ich der Eigentümer ,
Depot-Gestz § 13
(1) 1Eine Erklärung, durch die der Verwahrer ermächtigt wird,
sich die anvertrauten Wertpapiere anzueignen oder das Eigentum an ihnen auf einen Dritten zu übertragen,
und alsdann nur verpflichtet sein soll, Wertpapiere derselben Art zurückzugewähren,
muß für das einzelne Verwahrungsgeschäft ausdrücklich und -> schriftlich <-abgegeben werden.