also rein statistisch trifft eines der Scenarien jeden 2.Menschen.
Was passiert mit der LV wenn ich nach zwei Jahren Arbeitslosengeld auf einmal in Hartz4 rutsche,
...oder ich mit 40 wegen eines schweren Bandscheibenleidens mit 900 Euro EU Rente leben muss.
Die Frau mit den zwei Kindern durchbrennt,natürlich nicht arbeiten geht und mit dem neuem Typen locker zusammenlebt Ihn also nicht heiratet?
Da schmilzt die LV wie das Eis in der Sonne....da klatschten der Insolvenzverwalter,die Unterhaltsvorschuskasse sowie die Dame beim Amt in die Hände.
Da bleibt einem fast gar nix...alles wird auf die niedrigen Grundfreibeträge von Unterhalt und Insolvenz - sowie bei Harts 4 ,- runtergerchnet.
Alles was man an Vermögen hat "darf" man ersteinmal aufbrauchen bis zu diesen Beträgen,da nützen mir guten % aus einer alten LV auch nichts.
Wer verbeamtet ist hat Glück,aber jeder normale Arbeiter oder Angestellter sollte genau wissen das Er absolut gläsern ist und jederzeit "rasiert" werden kann,und seines Vermögens verkustig wird - sollte jemals eines der Scenarien (Privatinsolvenz,Hartz 4,Unterhalt,Rente auf GG) eintreffen.
Der physische Silberbarren oder die Krügerandsammlung ist dagegen vor Zugriff "sicher" und kann einem helfen nochmal neu anzufangen bzw. doch noch was "rüberzuretten".
Anbei mal eine Rechnug was einem abgezogen wird wenn man in Hartz 4 kommt:
Beispielrechnung bei Einkommen bis 450 Euro (Minijob)
Bei einem 450 Euro Job (Minijob) wirken sich die Freibeträge folgendermaßen aus:
Einkommen/ Freibetrag Beträge
Einkommen (450-Euro-Job) 450,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II) – 100,00 Euro
verbleibendes Einkommen 350,00 Euro
20% von 350,00 Euro – 70,00 Euro
anzurechnendes Einkommen 280,00 Euro
Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei. Die 280 Euro werden mit der Leistungen verrechnet, so dass der Regelbedarf von derzeit (ab 2017) 409 Euro um 280 Euro auf 129 Euro gemindert würde.
Beispielrechnung bei Einkommen über 450 Euro
Bei diesem Beispiel gehen wir von einer Familie (Bedarfsgemeinschaft) mit 4 Kindern aus. Die Mutter hat kein Erwerbseinkommen und der Vater hat ein Einkommen vom 1.100 Euro monatlich. Im Beispiel gehen wir von einem monatlichen Gesamt-Regelbedarf von 1.700 Euro aus, ohne der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Einkommen/ Freibetrag Beträge
Erwerbseinkommen Vater
§1.100,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 30 SGB II) – 100,00 Euro
Freibetrag Stufe I 20% von 900,00 Euro (100,01 – 1.000,00)
§– 180,00 Euro
Freibetrag Stufe II 10% von 100,00 Euro (1.000,01 – 1.100,00) – 10,00 Euro
Freibetrag gesamt – 290,00 Euro
anrechenbares Einkommen 810,00 Euro
Vom Einkommen des Vaters werden 810 Euro auf den monatlichen Regelbedarf von 1.700 Euro angerechnet, so dass die ARGE nur 890 Euro an Hartz IV Leistungen auszahlt. Nach der alten Regelung bis zum 30.06.2011 wäre ein Einkommen von 830 Euro angerechnet worden.