Scheinargumente
Während bei Fehlschlüssen noch versucht wird, sachbezogen (ad rem) und rational zu argumentieren, benötigt ein Scheinargument keinen logischen Aufbau. Dennoch können Scheinargumentationen oft sehr wirkungsvoll sein.
Persönlicher Angriff
Mit dem Argumentum ad personam unterstellt man dem Gegner, dass ihm allgemein die Fähigkeit oder das nötige Fachwissen fehle („Amateur“), so dass von ihm auf dem betreffenden Fachgebiet von vornherein keine zutreffenden Meinungen zu erwarten seien. Mitunter wird versucht, durch den Hinweis auf für bestimmte Zuhörer negativ besetzte Eigenschaften der Person (Geschlecht, Profession, politische Orientierung etc.) Vorbehalte gegenüber der Meinung des Betreffenden zu erzeugen.
Da die Wahrheit einer Aussage jedoch nur von der Wahrheit der Prämissen abhängt, kann die Validität einer Aussage unabhängig von der Person getroffen werden.
Ein weiteres Argument, das sich gegen die Person des Argumentationsgegners richtet, ist das Tu-quoque-Argument, mit welchem versucht wird, das eigene Verhalten mit einem ähnlichen Verhalten des Gegners zu rechtfertigen.
Unterstellung schlechter Motive
Eine bequeme Möglichkeit der Widerlegung einer unerwünschten Meinung besteht darin, dem diese Meinung Vertretenden unlautere Motive zu unterstellen.[5] Ein kritisierter Politiker wehrt sich mit dem Verweis auf das Motiv des Kritikers, das bloß darin bestehe, das Ansehen von ihm, einem bewährten Politiker, zu beschädigen. Dass jemand weiß, was das innerste Motiv eines anderen Menschen wäre, ist an sich unwahrscheinlich. Insofern erscheint eine solche Abwehr durch das Unterstellen von Motiven als Ablenkungsmanöver. Eine solche Verteidigung durch den Hinweis auf das vermutete Motiv des Kritikers ist mitunter eine Verlegenheitslösung, wenn nämlich die Sachfrage, auf die sich die Kritik bezieht, sehr komplex ist, so dass wenig Hoffnung besteht, einer breiten Öffentlichkeit den Sachverhalt aus der eigenen Warte verständlich zu machen.
Totschlagargument
Als Totschlagargumente (auch Killerphrasen) werden Argumente bezeichnet, die nach Charles Clark nahezu inhaltslose Aussagen sind, von denen der Disputant annimmt, dass die meisten Diskussionsteilnehmer mit ihnen in der Bewertung übereinstimmen und die vor allem der Ablehnung oder Herabsetzung des Gegenübers dienen. Beispiel: „Das haben wir noch nie so gemacht.“