Mal etwas harte Fakten bei all den Spekulationen. So lasset uns denn ins Aktiengesetz, Paragraph 123 schauen:
Paragraph 123 Aktiengesetz:
Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis(1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
(2) Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Mindestfrist des Absatzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist des Satzes 2.
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So, Spekulationen ab jetzt wieder erlaubt, wann die HV sein wird und wie lange wohl die Anmeldefrist ist. Dann zurückrechnen und voila! Meine Prognose: zwischen nächster Woche und der Sommersonnenwende kommt die Einberufung.
PS: Herr Ammer, sind sie eigentlich in Pharmafirmen investiert, die Baldrian, Valium und solche Sachen verchecken? :-)