Wirklich steuerfrei sind diese Dividenden nur für Anleger, die die Papiere bereits vor Ende 2008 erworben haben – also vor Einführung der Abgeltungsteuer. Wer die betreffenden Aktien erst später gekauft hat, bekommt lediglich einen bis zum Verkauf des Anteils befristeten Steueraufschub.
In der Praxis funktioniert es so, dass die Depotbank den Einstandskurs der Aktie um die Höhe der ausgezahlten Dividenden kürzt. Folge: Beim Verkauf der Papiere fällt der abgeltungsteuerpflichtige Kursgewinn entsprechend höher aus. Eine steuerfreie Dividende ist demnach mit einem Kredit des Finanzamts bis zum Zeitpunkt des Verkaufs der Aktie zu vergleichen. Umgekehrt heißt das: Anleger, denen vorher nicht klar war, dass die Dividende, die sie in den vergangenen Jahren kassiert haben „steuerfrei“ war und nun nachträglich versteuert werden muss, können unangenehm überrascht werden. In diesem Fall fällt der Kursgewinn – so denn einer erzielt wurde – niedriger aus als gedacht.