Meine Erfahrung hier: Das Listing einer AG wird im laufenden Insolvenzverfahren meist bereits im ersten Berichtstermin erörtert (Steht manchmal auch so in der registerlich angekündigten Verfahrenseröffnung) . Entweder es wird direkt abgestimmt über Fortbestand oder Widerruf bis zum Ende des Insolvenzverfahrens oder es wird dem IV eine Vollmacht zur eigenmächtigen Verwaltung übertragen. Es kann auch in späteren Gläubigerversammlungen noch neu befunden werden, meine ich.
Meines Wissens nach entscheidet sich der Verbleib am häufigsten dann, wenn Gläubiger selbst noch Aktien halten und eine Veräußerung (von Teilen) erwägen. Natürlich kann auch ein vermutetes Wiederaufleben der AG ein Grund sein. So lange die Masse die Kosten deckt und alle Parteien einig sind. ;-)
Allerdings gab es bereits so einige AGs, wo das Delisting im laufenden Verfahren (z.B. Thielert, Conergy, CDV etc.) oder sogar erst nach Löschung der AG aus dem Handelsregister (z.B. Ceyonic, Ravensberger etc.) erfolgte. Das war auch nichts mit Insolvenzplan...
Meine Meinung.